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Die Gruppe.
ist von Haus aus wo nicht ausnahmslos doch überwiegend der Fall. Es gehört zum
Wesen jeder Gruppenmoral, daß ihre Verpflichtungen in voller Strenge nur den Grup:
pengenossen gegenüber gelten, darüber hinaus aber teilweise zu einer bloßen Gesell-
schaftsmoral verblassen, teilweise erlöschen. Höhere individualistische Formen der
Moral wollen in jedem Menschen einen Genossen anerkannt oder sogar einen Bruder
geliebt sehen. Das Christentum hätte mit diesem Standpunkt ohne die gleichzeitige
Ausdehnung des römischen Reichs über den ganzen damals bekannten Erdkreis schwer-
lich Anklang gefunden. Auch in der Neuzeit kommt der Gedanke einer moralischen
Verpflichtung über das Gebiet der westeuropäischen Völker hinaus erst allmählich zur
Geltung. Wenn Europäer vielfach einem völlig außermoralischen Verhalten gegen an-
dere Rassen gehuldigt haben, so bricht darin eine Verhaltungsweise wieder durch, die
von Haus aus dem Menschen in derartigen Zusammenhängen eigen ist.
4. Nachdem wir die reinen Typen der Sozialmoral im Vorstehenden
kurz angedeutet haben, wenden wir uns jegt zur historischen Verbreitung
der Typen, wobei uns vielfach Mischformen entgegentreten. Von dem
im legten Abschnitt angeführten zweiten Fall (Personen, die im gemein-
schaftsnahen Verhältnis zu den Handelnden stehen) sehen wir dabei der
Einfachheit halber allgemein ab. — Innerhalb der persönlich fundier-
ten Gruppe herrscht typischerweise die Gruppenmoral in voller Entfal-
tung. Bei dem Typus der abstrakt begründeten Gruppe aber, den die
moderne Kultur repräsentiert ($ 19,3), ist auch im täglichen Leben die
Gruppenmoral auf den kleinsten Kreis beschränkt oder kommt in ihm
regelmäßig überhaupt nicht zur Entfaltung. Im übrigen ist die Gemein-
schaftsmoral hier auf das Verhältnis zum Ganzen der Gruppe (d. h. des
Staates oder Volkes) beschränkt; sie flammt jedoch auch hier nur ge-
legentlich auf in den verhältnismäßig seltenen Augenblicken, in denen das
unpersönliche Gemeinschaftsverhältnis aktualisiert wird.
Ganz anders als gegen die Gruppengenossen ist das Verhalten
gegen die Fremden. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um
Fremde außerhalb des eigenen Landes und Le-
benskreises oder vermöge einer verwickelteren Schichtung inner-
halb der leöteren handelt. Der erste Fall ist der einfachere und ur-
sprünglichere. Gegen den Fremden, mit dem man sich gelegentlich vor-
übergehend berührt, kommen typischerweise zwei Formen der Moral
zur Anwendung, und zwar beide wahrscheinlich gleich ursprünglich: die
Sachmoral und die Rechtsmoral. Entweder wird nämlich Gewalt an-
gewendet in Gestalt von Raub, Plünderung und Vernichtung, oder es
werden Handelsbeziehungen angeknüpft, sei es in Gestalt einzelner rei-
sender Händler; sei es in Form des stummen Handels. Häufig mischen
sich auch beide Formen, indem je nach den Verhältnissen mit ihnen ab-
gewechselt wird, beim Seeverkehr z. B. zwischen Gewalt und Handel
entsprechend dem bekannten Wort Goethes von der Dreieinigkeit von
Krieg, Handel und Piraterie. Eine andere Form der Mischung ist die