Object: Forstwirtschafts-Politik

272 Besteuerung der Forstwirtschaft. 
Über den Begriff des Einkommens sind die verschiedensten Theorien auf- 
gestellt worden, die sich nach G er lo f f 1) in vier Gruppen zusammenfassen lassen: 
a) Die Konssumtions theorie, die von E. B. W. v. Hermann begründet 
und weiterhin von K. Mar lo w, G. Sch moller u. a. vertreten wurde. Diese Theorie 
versleht unter Einkommen „die Summe der wirtschaftlichen Güter, die der Wirtschaftende 
in einem gewissen Zeitraum zur Befriedigung seiner Bedürfnisse verwenden kann, ohne 
seine anfängliche Vermögenslage zu verschlechtern“. Dieser Versuch einer Fixierung des 
Einkommensbegriffes erweist sich deshalb als unzulänglich, weil er nicht genau angibt, 
was unter der Forderung: „ohne Verschlechterung der anfänglichen Vermögenslage“ zu 
verstehen ist. „Heißt Johne Schmälerung des Stammvermögens'‘, daß das Nominal- oder 
das Realvermögen erhalten bleiben soll, oder soll es besagen Erhaltung des Vermögens in 
seiner technisch materiellen Form oder schließlich Erhaltung des Vermögens in seiner 
relativen Bedeutung, also im Verhältnis zu anderen Vermögen einer Wirtschafts- 
gemeinschaft, etwa einer Volkswirtschaft?“ 
b) Die von A d. Wagner, G. Cohn u. a. vertretene Produktivitäts- 
t h e o r i e geht von der Überlegung aus, „daß ein Güterverzehr nur insoweit als wirt- 
schaftlich angesehen werden könne, als „diese Güter mit einer gewissen Regelmäßigkeit zu 
dem Vermögensstamm, den man schon besitzt, hinzukommen‘ (He r ma n n)“ und sieht 
demgemäß als Einkommen nur die Summe jener Güter an, „welche in regelmäßiger 
Wiederkehr einem Haushalt zur Verfügung stehen. Schon Hermann hat die Be- 
deutung des Moments der Periodizilät für den Einkommensbegriff erkannt, wenn auch 
nicht in den Vordergrund gestellt. Mit Recht aber ist gegen diese Theorie eingewandt 
worden, daß in vielen Wirtschaften, die zweifellos Einkommen beziehen, von regelmäßig 
wiederkehrenden Einkommen überhaupt nicht gesprochen werden könne, wie denn über- 
haupt die Forderung der Periodizität der Einnahmen der Willkür weitesten Spiel- 
raum lasse.“ 
€) Die von Fr. I. Neumann , B. Fuisting, E. Philippovich u. a. ver- 
tretene Quell entheorie versteht unter Einkommen „die Gesamtheit der Rein- 
erträge, welche in einer bestimmten Periode einem Wirtschaftssubjekt als Erträgnis 
dauernder Quellen oder als „regelmäßige, übliche Folge dauernder Bezugsquellen‘ zu- 
fließen“. Auch diese Theorie erweist sich als unzulänglich, weil sie die Fragen: Was 
sind dauernde Bezugsquellen? und: Was ist regelmäßige Folge solcher Quellen? offen läßt. 
d) Die von G. Sch anz vertretene fisk alische Einkommenstheorie 
leugnet die Verschiedenartigkeit wirtschaftlicher Einkünfte oder Eingänge überhaupt oder 
übersieht sie doch geflissentliceh und rechnet „zum Einkommen alle Reinerträge und 
Nutzungen, geldwerte Leistungen Dritter, alle Geschenke, Erbschaften, Legate, Lotterie- 
gewinne, Versicherungskapitalien, Versicherungsrenten, Konjunkturgewinne jeder Art.“ 
Sie rechnet ab ,, ,Schuldzinsen und Vermögensverluste. Ganz richtig bemerkt dazu 
Philippovich: „Damit hat S < anz nicht einen neuen Einkommensbegriff 
gewonnen oder einen älteren vervollklommnet, sondern den Begriff Einkommen überhaupt 
aus der menschlichen Wirtschaft eliminiert. Er kehrt damit zur Auffassung des Mittel- 
alters zurück, die nur das Vermögen kennt.“ S c a n z hat den Versuch gemacht, unter 
Vergewaltigung des Sprachgebrauchs und der wirtschaftlichen Tatsachen einen rein 
ökonomischen Begriff für fiskalische Zwecke umzudeuten. Ganz wesensverschiedene Dinge 
)) Gerloff, |. c, S. 48 f.
	        
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