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Allein die Stadtteile sind in sozialer, Hinsicht keineswegs
so geschlossen, daß man großes Zutrauen zu einer solchen Folge
rung haben dürfte. Wir haben daher wiederum wie bei unserer
Untersuchung über den Mehlverbrauch ausgewählter Haushal
tungen*) die Hausgrundstücke nach der Wohndichtigkeit des
Zählbezirks ausgegliedert, dem sie bei der letzten Wohnungs
zählung angehörten, d. h. die Wohndichtigkeit als Symptom der
Wohlhabenheit betrachtet. Darnach ergab sich folgender Ver
gleich :
Wohndichtigkeits- Bewohner auf _j_
klasse einen Wohnraum A B —
I bis 0,75 11 7,6 +3,4
II 0,76—1,00 19 14,7 + 4,3
III 1,01—1,50 27 33,1 —6,1
IV 1,51—2,00 29 26,7 + 2,3
V 2,01—2,50 11 16,5 —5,5
VI über 2,50 8 6A +1,6
Im ganzen 105 105,0 0
Wenn auch diese Gegenüberstellung kein vollkommen ein
heitliches Bild gibt, bestätigt sie doch zum mindesten das Er
gebnis der ersten Verteilung nach der Stadtteilslage, daß näm
lich die wohlhabenderen Lagen unter den nicht in die Rechnung
einbezogenen „fraglichen“ Bogen stärker vertreten sind als unter
den bearbeiteten. Diesmal hat aber einei solche Schlußfolge
rung eine tragfähigere Unterlage, denn auf einen Zählbezirk
entfielen bei der letzten Wohnungszählung nur 7,3 bewohnte
und noch weniger eigentliche Wohngrundstücke, sodaß der Zähl
bezirk in viel höherem Grade sozial homogen ist, als der Stadt
teil. Vor allem aber ermöglicht uns diese Aufstellung einen
zahlenmäßigen Ausdruck für den Grad, in dem sich 1 die fraglichen
von den bearbeiteten Bogen nach der Richtung der sozialen
„Bonität“ oder genauer der Wohlhabenheit der Einwohnerschaft
der zugehörigen Grundstücke unterscheiden. Vervielfältigen wir
nämlich für beiderlei Arten von Grundstücken den Mittelwert
jeder Wohndichtigkeitsklasse**) mit der Zahl der zugehörigen
Grundstücke, addieren wir die sich ergebenden Produkte und
teilen wir deren Summe durch 105, so muß sich beide Male ein
Durchschnittswert der Wohndichtigkeit oder also der Wohlhaben
heit ergeben. Dieser Durchschnittswert beträgt aber für die
„fraglichen“ Grundstücke 1,46, für die bearbeiteten dagegen
1,52, was einem Unterschied von rund 4 o/o entspricht.
Damit dürfte erwiesen sein, daß unsere Teilgesamtheit von
436 Bogen ein etwas ungünstigeres Bild bietet, als die
vollständige repräsentative Gesamtheit der 604 Bogen dies getan
*) 3. Sondernummer dieser „Beiträge“ S. 29 1, wo die Begründung
dieser Berechnung nachgelesen werden wolle.
**) Als solcher ist das arithmetische Mittel zwischen den Klassengrenz
werten, für Klasse I der Wert 0,5 und für Klasse VI der Wert 2,75 ange
nommen worden.