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Da er indessen bei allen nach; dem Nummernprinzip veranstalteten
Erhebungen in irgend einer Form vorkommt, sofern nicht
ein Antwortzwang ausgeübt werden kann, wird seine Bedeutung
für unsere Untersuchung schon hier hervorzuheben, sein. Wir
haben zwar rein mechanisch jedes zehnte Wohngrundstück in
die Untersuchung eipbezogen, aber nicht für alle Grundstücke
ist unsere Neugier befriedigt worden, vielmehr waren nur
3/4 aller ausgesandten Bogen bearbeitungsfähig.
Können wir mit Sicherheit darauf rechnen, daß dieser Ausfall
die Qualität unseres Ergebnisses nicht beeinflußt? Ist nicht
vielmehr anzunehmen, daß viele Hausbesitzer gerade deshalb
nicht geantwortet haben, weil sie nicht durch Mietausfälle geschädigt
worden sind und darum der Erhebung kein Interesse
entgegenbrachten? Könnten aber umgekehrt nicht gerade die
große mit der Eintragung vieler Mietausfälle verbundene Arbeit,
Furcht vor wirtschaftlicher Schädigung und andere Beweggründe
gerade in entgegengesetztem Sinn gewirkt haben?
Wir müssen versuchen, zunächst an Hand der oben abgedruckten
Uebersicht uns 'ein Urteil darüber zu bilden. Die unter
3 und 4 genannten Bogen scheiden dabei aus, da ihre Nichtverwertbarkeit
in keinem ersichtlichen Zusammenhang mit dem
Gedankenkreis der Erhebung steht und wir aus der mangelnden
Gewandtheit in der Ausfüllung schwieriger statistischer Fragebogen
keine weitergehenden Schlüsse ziehen möchten. Auch die
unter 5 genannten Gründe der Antwortversagung weisen z. T.
wenigstens unmittelbar keinen solchen Zusammenhang auf; so
wenn z. B. zwölfmal angegeben war, daß die Beantwortung nicht
erfolgen könne, weil der Mann im; Feld stehe. Dagegen zeigen
die unter 5b erwähnten 7 Fälle deutlich, daß der Sinn der Erhebung
ungeachtet der Aufklärung auf Fragebogen und Zuschrift
nicht verstanden worden ist.*) Normaler Mieteingang und pünktliche
Hypothekzinszahlung kamen nach Ansicht dieser Antwortgeber
für uns nicht in Betracht, in verschiedenen Fällen (unter
2 verzeichnet) wurden sogar statt der erfragten „uninteressanten“
Häuser die Angaben für ein anderes, demselben Eigentümer
gehöriges Haus mit starken Mietausfällen geliefert. All diesen
Fällen steht nur ein einziger in der entgegengesetzten Richtung
liegender gegenüber, in dem Furcht vor wirtschaftlicher
Schädigung als Beweggrund der Antwortverweigerung
angegeben worden ist. Inwieweit nun die 60 überhaupt nicht
*) Das wird hier keinesfalls im Sinne eines Vorwurfs festgestellt. Wie
sollte man beim Befragten Klarheit über eine ihm unbekannte Erhebungsart
voraussetzen dürfen, über die selbst in der Fachwelt noch so wenig Klarheit
herrscht! Die große Mehrzahl der Bogen ist natürlich auch nicht mit voller
Einsicht in die Methode der Erhebung, sondern im Vertrauen darauf beantwortet
worden, daß Stadtrat, Hausbesitzervereine usf. sich die Sache vorher
überlegt haben werden, vielleicht auch nur in der unbestimmten Hoffnung
darauf, daß „irgend etwas geschehen“ werde.