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starker Abfluß der Edelmetalle zu den Barbaren statt, da diese
mehrfach zur Aufrechterhaltung des Friedens mit Gold abge-
funden wurden”), anderseits aber auch als Söldner dem Ost-
römischen Reiche Militärdienste leisteten, wofür nicht unbeträcht-
liche Geldsummen aufgewendet werden mußten‘). Ein Edikt aus
der Zeit der Kaiser Gratian, Valentinian und Theodosius (379
bis 383) ist der deutliche Beweis dafür, daß man damals in Byzanz
das Bedürfnis fühlte, nicht nur diesem Geldabfluß zu steuern,
sondern auch womöglich das in der Hand der Barbaren befindliche
Gold ihnen abzugewinnen”).
Die aus der spätrömischen Zeit übernommene Steuerverfas-
sung weist teilweise Geldleistungen auf. Jedoch dürfen wir hier
bereits nicht die Nachrichten aus dem ı2. und ı3. Jahrhundert,
welche reichlicher fließen, ohne weiteres unserer Betrachtung zu-
zrunde legen. Die Grundsteuer wurde ursprünglich nicht durchaus
in Geld entrichtet, sondern vielfach in Naturalien. Darauf weisen
die termini technici für diese Steuer hin. So ist die ovv@w, die
römische annona, ursprünglich eine Naturalabgabe gewesen,
wenn sie auch später eine Geldsteuer geworden ist!*). Ebenso ist
die owagxia (oırapyla) eine Getreidelieferung, die vom Grund
und Boden geleistet wurde; sie konnte dann auch in Geld er-
hoben werden**). Naturalleistungen waren auch die Spanndienste
für die kaiserlichen Beamten auf deren Dienstreisen (&yyaoela),
sowie die Verpflegung dieser und deren Unterbringung (dxinxrtov).
Daneben bestand die Verpflichtung zur Fouragelieferung für
das Heer (pırdrov)!?). Die Ausgaben für das Heer wurden zum
großen Teile naturalwirtschaftlich bestritten, da außer dem uıtdtov
‘) Herodian, ab excessu divi Marci VI, 7 u. I, 6.
$) Grosse R., Röm. Militärgesch. (1920), 5» 241 ff., sowie G. Ostrogorsky,
Die wirtschaftl. u. sozialen Entwicklungsgrundlagen des Byzantin. Reiches,
Vischr. f. Wirt. u. Soz. Gesch. 22, 129 ff. (1929).
% Cod. Theodos. IV, 63.
0) Vgl. G. Ostrogorsky, Die ländliche Steuergemeinde des Byzantin.
Reiches im 10. Jahrhundert. Vjschr. f. Soz. u. Wirt. Gesch, 20, S. 50 (1927), sowie
F, Dölger, Beiträge z. Gesch. d. byzantin. Finanzverwaltg. Byzantin. Archiv.
Heft 9, S. 58 (1927).
u) Vgl. Vasiljevsky V.G., Materialien z. inner. Gesch. d. Byzantin. Reiches.
Journal d. russisch. Kultusmin. 210, S. 367 (1880), in russischer Sprache, sowie
Dölger a.a.O. 5. 59.
12) Ostrogorsky a.a.O. S. 60 sowie Dölger a.a.0. S.60f.