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deutend war”), anderseits aber stark naturalwirtschaftliche Pro-
vinzen wie Ägypten verlorengingen?). Und wenn auch die großen
Grundherrschaften im Osten nicht dasselbe waren wie im
Westen?*), so haben die wesentlich naturalwirtschaftlichen?) Groß-
grundbesitzer (Suvatot) doch auch dort im Byzantinischen Reich
die Freibauern schwer bedroht und sie aufzusaugen gesucht?”).
Ein deutlicher Beweis dafür ist die Tatsache, daß die byzantini-
schen Kaiser immer wieder gegen die Suvarol und für die freien
Bauern Stellung nahmen und diese zu erhalten trachteten. Das
geht, abgesehen von der älteren Zeit?), vom 10. bis zum 12. Jahr-
hunderte durch?”).
Auch der Handel, der ja gerade in den hellenistischen Ländern
von altersher sehr ausgedehnt und einträglich war, ist doch nicht
nur geldwirtschaftlich, sondern zum Teil auch noch naturalwirt-
schaftlich betrieben worden, indem die einzelnen Produktions-
gebiete je nach ihrer Eigenart Naturaltausch ausführten. Dies
bezeugen noch für das 10. Jahrhundert Angaben des &rtagyızöv
Pıßliov Über das gewerbliche Leben Konstantinopels. Hier heißt
es (IX, 6) von den Bulgaren, sie bringen Leinen und Honig in
die Hauptstadt und tauschen diese gegen die Erzeugnisse des
städtischen Gewerbefleißes ein?®).
Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft treten nebeneinander
auch im byzantinischen Großreiche auf, keine von beiden hat die
andere jemals gänzlich verdrängt. Die handel- und gewerbe-
treibenden Bevölkerungsteile waren vorwiegend geldwirtschaftlich
%) Vgl. die Schilderung des spanischen Juden Benjamin von Tudela
(c. 1170), - zit. bei L.Brentano a.a.0. S.26, sowie H.Gelzer, Bvzantin.
Kulturgesch. (1909), S. 101 ff.
*) Schon 640 durch die Araber, welche bereits 635/36 Syrien erobert hatten.
*) So L.M. Hartmann a.a.O. S. 11.
*) Bezeichnend für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieser Großen ist
die Erzählung, daß Kaiser Basilios II. auf seinem Zuge durch Kappadokien mit-
jamt seiner ganzen Armee von einem dieser Großen fürstlich aufgenommen und
verpflegt worden sei (c. 991). Vgl. L; Brentano a.a.O. S. 47-
®) Lujo Brentano a.a.O. S, 34 ff, sowie Ostrogorsky, Vischr. f. Soz. u.
Wirt. Gesch. 22, 133 ff. (1929).
%) Vgl. für das 7. Jahrhundert E. Stein a. 2.0. S. 157-
”) C. Neumann, Die Weltstellung des Byzantin. Reiches vor d. Kreuz-
zügen,‘ 1894, S. 52 ff., sowie H. Gelzer, Byzantin. Kulturgesch. S. 83 ff.
%) Vgl. H. Gehrig a. a. O. 5. 594.