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(Münze)*°). Mitunter wurden nun die Naturalsteuern in Geld um-
gelegt, was als eine wirtschaftliche Erleichterung angesehen und
daher angestrebt wurde*). Es muß also die Entrichtung in Geld
keine Schwierigkeiten bereitet haben, d. h. Geld in genügendem
Ausmaß doch vorhanden gewesen sein. Auch die Zölle wurden teil-
weise in natura — einem Teile der verzollten Waren — teilweise
in Geld eingehoben??).
Der Vorrat an Edelmetallen, besonders Gold und Silber, war
in der Merowingerzeit nicht nur in den oberen Schichten der Be-
völkerung groß*?), sondern auch sonst im ganzen vorhanden, wie
die Straf- und Bußgelder beweisen, deren Höhe sehr beträcht-
fich ist?9).
Auch der Kreditverkehr wickelte sich zum Teil doch in Geld
ab. Das zeigen einmal die Marculfschen Formeln für die Schuld-
urkunden (cautiones) über Rückerstattung der geliehenen Gold-
bzw. Silberbeträge sowie deren Verzinsung (in treantis!®®), ander-
seits auch Gregor von Tours, der uns von einem Darlehensgeschäft,
bei welchem jemand einem anderen eine Goldmünze (Trianten) ge-
liehen hatte, so erzählt, daß wir diesen Vorgang als etwas häufig
Vorkommendes, ja Alltägliches ansehen können?‘).
Nun aber die Karolingerzeit. Ist damals wirklich
im Gegensatz zur Merowingerzeit eine grundstürzende Wandlung
im Wirtschaftsleben eingetreten, wie Pirenne sie annimmt? Erfolgte
jetzt ganz allgemein eine Rückbildung zur Naturalwirtschaft? Vor
allem dürfen die positiven und bisher von niemanden bestrittenen
Feststellungen der Münz- und Geldgeschichte doch nicht einfach
außer acht gelassen werden. Es ist tatsächlich nicht so gewesen, daß
alles Gold nunmehr mit den Karolingern verschwand und die
%) Ebda. IX, c. 30, Stadt Tours: Aureus exactus.
*) Ebda. Vit. Patr. (Illidius) c. ı, MG. SS. rer. Merov. 1, 669.
*) Vgl. Dahn a.a.O. 5. 368 £.
*) Vgl. Marignan, Etudes sur la civilisation francaise (1899), ı, 124, 133 £.
%) Vgl. Soetbeer, Beitr. z. Gesch. d. Geld- und Münzwesens in Deutsch-
land. Forschg. z. Deutsch. Gesch. 2, 305 ff., dazu jetzt F. Kloß, Goldvorrat und
Geldverkehr im Merowingerreich. Veröffentlichungen des Seminars f. Wirtsch. u.
Kulturgesch. a. d. Univ. Wien, 5. Heft (1929).
35) MG. FF. Marculf. II, 25—27, dazu H. Brunner. Zs. f. Handelsrecht 22.
64 £.
5) Lib. de Virtutib. S. Juliani c. 19: quidam alteri triantem praestiterat,
quem interpositis paucis diebus recepit... MS. SS. rer. Merov. 1 672.