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Das Darlehensgeschäft scheint häufig nicht nur für solche Über-
vorteilung in Maß und Gewicht, sondern auch zu wucherischer Aus-
beutung der Darlehenswerber benützt worden zu sein. Dasselbe
Konzil beschäftigte sich nämlich auch mit jenen Fällen, da ein
Armer um ein Getreidedarlehen ersucht, der Wucherer aber nur
gegen Bargeld verkaufen will. Er gewährt, da jenem dies nicht
möglich ist, das Darlehen unter der Bedingung, daß der Darlehens-
nehmer zur Zeit der neuen Ernte entweder soviele Denare geben
solle (als das Darlehen jetzt wert ist), oder deren Gegenwert in
Naturalien (Getreide, Wein u. a.). So pflegte es zu kommen, daß
für einen Scheffel Getreide, der auf diese Weise geliehen wurde,
drei, ja wohl gar auch vier Scheffel von den Armen zur Zeit der
Ernte erpreßt wurden*'®). Denn der Preis dieser Naturalien war
dann zur Zeit der Ernte naturgemäß viel niedriger, wie zu der
Zeit, als das Darlehen gegeben wurde.
Als terminus technicus für Darlehen wird in der Karolinger-
zeit neben mutuum und commodatum auch beneficium verwendet.
Schon in der Sammlung der Formeln aus Angers finden wir mehrere
Beispiele für Gelddarlehen (argento untias tantas)‘'”). In jener
Marculfs lauten sie auf Schillinge (solidos)!®) oder auf Silber-
pfunde!"*). Daß unter Schilling hier nicht bloß eine Wertangabe
oder abstrakt „Wertmesser“ gemeint ist, beweist eine andere
Formel derselben Sammlung, in der zugleich bestimmt wird, daß
der Darlehensnehmer jährlich per singulos solidos singulos treantis
zahlen solle, solange er das Darlehen habe**°). Mitunter hat der-
selbe als Zins dafür auch persönliche Dienstleistungen zu ver-
richten?!*).
Als terminus technicus für das Darlehensgeschäft erscheint in
den Formeln auch: ad pristitum beneficium prestare*®”).
Mitunter wurde für das Darlehen auch ein Grundstück (Wein-
berg) zu Pfand gegeben, so zwar, daß der Darlehensgeber die
Früchte davon bezog!®*). ;
176) Ebda. S. 646 cap. LHI.
17) Vgl. MG. FF. 10, Nr. 18 u. 21, Nr. 48.
W8) Ebda. 96, Nr. 35.
179) Ebda. 92, Nr. 25.
30) Ebda. 92, Nr. 26.
181) Ebda. S. 93, Nr. 27.
182) Ebda. 186, Nr. 3, sowie 191 n° 16; 195 Nr. 24 (cartae Senonicae).
183) Ebda. 206. Nr. 48.