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Der Weber zahlte den Kaufpreis nicht, sondern verpflichtete sich,
denselben durch Arbeit abzuverdienen**).
Die Entlohnung der Arbeiter in der Tuchindustrie erfolgte
dort zum Teil in Waren (Trucksystem), wie die Stellungnahme der
Zünfte gegen diese Unterbezahlung mit wertlosem, für sie unver-
käuflichem Wollentuch seit Ausgang des 14. Jahrhunderts dartut**”).
Einen wichtigen Einblick in das Verhältnis von Natural- und
Geldwirtschaft eröffnen auch die Verfügungen Kaiser Friedrichs II.
von 1239/40 über den Handelsverkehr in seinem sizilischen Reiche.
Der Handel mit Lebensmitteln wurde einer scharfen staatlichen
Kontrolle unterworfen und insbesondere eine genaue Feststellung
der zur Ausfuhr gelangenden Güter vorgenommen. Der Staat
erhob für die Ausfuhrlizenz eine Abgabe entweder in natura oder
in bar, wenn es für den Fiskus vorteilhafter erschien***).
Wir nehmen hier also dasselbe Prinzip wahr, das wir schon auf
dem platten Land bei den großen Grundherrschaften zur selben
Zeit beobachten konnten!!). Der Staat wahrte sich hier die Mög-
lichkeit, trotzdem damals, besonders in Italien, die Geldwirtschaft
schon durchgedrungen war, eventuell durch Forderung der Natural-
abgaben ein besseres Erträgnis zu erzielen.
Auch in Frankreich gab es eine Einrichtung, die geeignet
war, den Gebrauch des Geldes innerhalb bestimmter Wirtschaftskreise
(Gewerbe) auszuschalten oder doch bedeutend einzuschränken. Das
war die „Compagnonnage“. Sie stellte eine Verbindung von Ge-
werbetreibenden interlokaler Art dar, die den Mitgliedern („Com-
pagnons‘“), wo immer sie hinkamen, auf Grund bestimmter (ge-
heimer) Erkennungszeichen, die Hilfe und Unterstützung der
„Genossen“ sicherten. Vor allem Unterkunft (Wohnung) und Be-
köstigung sowie Beschäftigung (Arbeit), eventuell auch Geldaus-
hilfen1!8).
In England haben naturalwirtschaftliche Vorgänge sich lange,
auch im Spätmittelalter, erhalten, wozu besondere Umstände mit-
gewirkt haben. Einmal spielte dort das Lohnwerk in den Städten
eine größere Rolle, derart, daß z. B. die Bäcker in London noch im
44) Vgl. Doren a.a.O. ı, 266.
15) Ebda. ı, 458.
46) A. Schaube, Handelsgesch. S. 506.
17) Vgl. oben S. 150.
48) Vol. Levasseur, Histoire des Classes ouvrieres en France 1, 495 ff.