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Zum Schlusse soll nicht unerwähnt bleiben, daß noch in dieser
Zeit auch Besoldungen und Entlohnungen von Beamten der kaiser-
lichen Zentralverwaltung mitunter auch zum Teil durch Naturalien
entrichtet wurden*). Ähnliches nehmen wir auch in den Territorien
wahr®*).
Eine ‚nicht zu unterschätzende Bedeutung hat die Natural-
wirtschaft auch im Han de] der Neuzeit behauptet. Einige wenige
Hinweise mögen hier genügen, zumal sich weitere Belege unschwer
finden ließen. Im Jahre 1578 wendete sich der spanische König
Philipp II., da eine sehr schlechte Getreideernte in seinem Reiche
erfolgt war, an den König von Frankreich wegen Ausfuhr von Korn
aus der Gascogne. Die Bezahlung sollte in spanischer Münze er-
folgen, sofern die Produzenten nicht andere Waren in Tausch
nehmen würden**).
Holland betrieb unter anderem einen sehr bedeutenden Handel
nach den baltischen Ländern und Rußland. Noch Ende des 17. Jahr-
hunderts exportierte es dorthin Manufakturwaren, Gewürze,
Heringe und andere Güter des Westens und tauschte dagegen das
baltische Korn ein®®).
Auch in dem Handel Frankreichs nach der Levante war der
Warentausch noch im 18. Jahrhundert üblich, wie die Verordnungen
aus den Jahren 1733 und 1734 über die pacotilles und den troc des
näheren beweisen?”).
Überaus bedeutungsvoll für unsere Zwecke sind auch die Vor-
schläge zur Reform des Reichsmünzwesens in der zweiten Hälfte des
17. Jahrhunderts. Aus den Reichstagsbeschlüssen jener Zeit und be-
sonders einem Reichsgutachten, das dem Kaiser 1667 überreicht
wurde, geht hervor, daß damals noch ein empfindlicher Mangel an
%) Vgl. Die Zusammenstellungen und Verweise bei Alfr. Loebl, Beitr. z.
Gesch. d. kaiserl. Zentralverwaltung i. ausgehd. 16. Jahrhundert. Mitt. d. Instit.
f. österr. Gesch. 27, 629 ff., bes. S. 661.
“) So erhielt 1597 ein Sekretär am Hofgericht in Cleve sein Gehalt in
Korn, daneben aber bezog er Kleidung und Holz. Vgl. Schottmüller, Organi-
sation d. Zentralverwaltung in Cleve-Mark vor 1609. Leipzig 1897, 5. 99.
%) Vgl. das Schreiben Philipps bei A. Segre in Vjschr. f. Soz. u. Wirt.
Gesch. 7, 455 D. I.
8) W. Naude a.a.O. S. 424.
7) Vgl. Masson, Un type de röglementation commerciale au XVIII®
siecle. Vischr. f. Soz. u. Wirt. Gesch. 7, 249 ff. bes. 276.