Full text : Die drei Nationalökonomien

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wir einen wirtschaftlichen Zustand nicht aus einer Reihe bewußter
Zwecksetzungen heraus verstehen können. So können wir aus den
Zwecksetzungen der kapitalistischen Unternehmer zwar den „absoluten‘‘
 Mehrwert im Marxschen Sinne, weiterhin auch die Verzrößerung
 der Betriebe als notwendiger, gewollter Mittel verstehen;
nicht jedoch die Akkumulation des Kapitals oder den „relativen“
Mehrwert. Diese sind ungewollte Wirkungen, bleiben als solche aber
verständlich. Kein Unternehmer will zunächst ein Kartell, er will
sich nur auf dem Markte durchsetzen. Die Wirkung. dieses Strebens
ist die Überfüllung des Marktes, die Gefährdung des Unternehmens,
und diese wird Anlaß zu dem neuen Motiv des Unternehmers, sich
mit seinen Konkurrenten zu einem Kartell zusammenzuschließen.
Verstehbarer Zusammenhang. Oder: die Überfüllung des Marktes
regt den Unternehmer an, seine Produktion einzuschränken, zu budgetieren:
 abermals ein neues Motiv und ebenfalls ein verstehbarer
Zusammenhang.
Dieser Sachverhalt ist dem Logiker und Psychologen unter der
von Wundt eingeführten Bezeichnung der „Heterogonie der
Zwecke‘ bekannt. Wundt versteht darunter die Entstehung von
Zwecken aus Nebenwirkungen und Folgen von Handlungen. Das
Verhältnis der Wirkungen zu den vorgestellten Zwecken stellt sich
eben so dar, daß „in der ersteren stets noch Nebeneffekte gegeben
sind, die in den vorausgehenden Zweckvorstellungen nicht mitgedacht
 wären, die aber gleichwohl in neue Motivreihen eingehen
und auf diese Weise entweder die bisherigen Zwecke umändern oder
neue zu ihnen hinzufügen‘ 10,
Die Effekte der Willenshandlungen reichen immer über die ursprünglichen
 Willensmotive hinaus, und so entstehen neue Motive
mit abermals neuen Effekten; auf diese Weise wachsen die Zwecke
und Zweckmäßigkeiten, ohne daß die erreichten Ziele von vornherein
 erstrebt wurden!%. Die auf den verkehrtesten Vorstellungen

10 W, Wundt, Grundriß der Psychologie. 5. Aufl. 1902. S. h0oof. Vgl. die
inferessante Verwendung der Wundtschen Gedankengänge in der Behandlung
der Rechts- und Staatsprobleme bei G. Jellinek, Allg. Staatslehre. 3. Aufl. 1914.
S. 478.
101. W, Wundt, Ethik. 2. Aufl, 1903. S. 266. Vgl. Rudol£ Eisler, Hand-
            
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