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treibe gleichermaßen empirische Nationalökonomie, wenn ich das
Wirtschaftsleben eines Naturvolkes untersuche (antiquarische Forschung)
oder das des europäischen Mittelalters (historische Forschung)
oder das des Hochkapitalismus, der „Gegenwart“ (geschichtliche.Forschung
im engeren Sinne). Wenn man -— wie es meist geschieht —
nur diese Forschung zur „Nationalökonomie“ rechnet und sie in
Gegensatz zu der „Wirtschaftsgeschichte‘“ stellt, der man dann die
antiquarische und historische Forschung zuweist, so ist das eine ın
der Natur der Sache nicht begründete, rein konventionelle Schuleinteilung,
die ihre Rechtfertigung höchstens in der verschiedenen Technik
der Quellenbehandlung finden könnte.
Von geringerer Bedeutung für die Bewältigung des Geschichtsstoffes
scheint mir die Unterscheidung seiner Behandlung nach der
Verschiedenheit der Einstellung des Forschers zu sein: je
nachdem dieser nämlich die Vergangenheit als Zustand oder als Hergang:
betrachtet, das heißt also die Geschichtsforschung unter
„statischen“ oder „dynamischen“ Gesichtspunkten betreibt. Daß die
Annahme eines ruhenden, sich 'gleichbleibenden Zustandes eine Fiktion
ist, ist selbstverständlich. Aber eine solche Fiktion ist zulässig
und kann dazu dienen, die Zusammenhänge der Vergangenheit aufzuhellen.
Den Unterschied zwischen statischer und dynamischer Geschichtsbetrachtung
zu der Unterscheidung von „Kulturgeschichte“
und „reiner“ Geschichte zu verwenden, erscheint mir nicht zweckmäßig.
Alle Geschichte ist Kulturgeschichte — denn was sollte
Staatenbildung anderes sein als „Kultur“ —, und alle Geschichte
kann ich in zuständlicher oder veränderlicher Gestaltung mir vergegenwärtigen.
Dagegen erscheint mir nun eine dritte Art, den Geschichtsstoff zu
gliedern, ganz besonders wichtig, das heißt fruchtbar zu sein, ich
meine die Unterscheidung der vergangenen Tatsachen nach dem
Auftreten der Ereignisse. Sie betrifft gerade denjenigen Zweig
der Geschichte, der uns hier angeht: die Wirtschaftsgeschichte besonders.
Machen wir uns folgendes klar: alle Geschichte hat die Aufgabe,
ein einmaliges Geschehen zu schildern, das heißt: die einmalige
Verwirklichung eines idealen Tatbestandes. Alle Verwirklichung aber