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angehalten und tritt so seinerseits an die Gesellschaft als
Vertragssuchender heran. Das Propogandamaterial kann auf
das geringste Maß beschränkt werden, vor allem bleiben aber
die Kosten, die mit dem Prämieneinzug bei der Volks
versicherung im allgemeinen verknüpft sind, bei der Abonnenten
versicherung erspart. Mit dem wöchentlich oder monatlich
zu zahlenden Abonnementsbeitrag ist ohne weiteres die
Versicherungsgebühr verbunden, ohne daß dies aber im
einzelnen Fall dem Versicherten bewußt ist, oder, daß er sich
über die Höhe dieses Anteils Klarheit verschaffen könnte.
So kann denn in der Abonnentenversicherung von vornherein
eine Prämie angeboten werden, die, verglichen mit den Auf
wendungen einer anderweitig zu bezahlenden Unfallversicherung
den erheblichen Vorteil größter Billigkeit besitzt.
Die Prämienhöhe selbst bestimmt sich dann im Einzelfall
nach der Zusammensetzung der Abonnenten unter Berück
sichtigung der Berufstätigkeit. Fachblätter mit einem aus
schließlichen Leserkreis von bestimmter Berufszugehörigkeit
mehr kaufmännischer Tätigkeit, zahlen natürlich einen
geringeren Prämienbeitrag als jene mit gemischter Bevölkerung,
wie sie bei Generalanzeigern vorzuliegen pflegt. Bilden
Fabrikarbeiter einen erheblichen Prozentsatz der Leser, so
muß dies von ausschlaggebender Bedeutung bei der Prämien
bemessung sein. Die höchsten Beiträge haben Verleger jener
Zeitungen zu zahlen, die in Bergwerk distrikten ihre
Verbreitung haben, besonders Blätter des Ruhrgebietes
und des Oberschlesischen Kohlengebietes. Katastrophal
ereignisse durch schlagende Wetter erschweren das von der
Gesellschaft übernommene Risiko in ganz besonderem Maße.
Es ist deshalb bei diesem Risiko eine Prämie von M. 0.12
bis M. 0.14 pro Monat und Abonnent für je M. 1000.—
Versicherungsleistung auf den Todesfall die Regelerscheinung.
Blätter mit starkem Anteil von Arbeitern der Schwerindustrie
an der Leserzahl können nach ihrem Risiko auf M. 0.10
Monatsbeitrag pro Abonnent eingeschätzt werden. Vorwiegend
landwirtschaftliche Bevölkerung unter den Abonnenten er
möglicht deren Herabsetzung bis M. 0.08, während Arbeiter
leichterer Industrie, wie Webereien, Spinnereien, Bekleidungs-