Metadata : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Bei  Beurteilung  einer  Bankbilanz  wirb  daher  ein  Hauptaugenmerk
auf  ihre  Liquidität,  die  ein  gesteigerter  Grad  der  Sicherheit  ist,
gerichtet.  Zu  den  Verbindlichkeiten  werden  sämtliche  Kontokorrentkreditoren ­
  und  die  Akzepte  der  Bank  gerechnet.  Diesen  Posten  stehen  als
leicht  greifbare  Aktiva  gegenüber:  Kasse,  fremde  Geldsorten,  Kupons,
Bankierguthaben,  Wechsel,  Effekten,  Reports  und  Darlehen  gegen  börsengängige ­
  Wertpapiere  und  Vorschüsse  auf  Waren.  Wesentlich  ist  natürlich
die  Qualität  der  einzelnen  Forderungen.  Um  die  Liquidität  festzustellen, ­
  wird  berechnet,  welche  Forderungen  sofort  fällig  sind  —  das
seit  1912  übliche  Bilanzschema  unterscheidet  Einlagen,  die  innerhalb
von  7  Tagen,  von  3  Monaten  und  über  3  Monate  hinaus  fällig  sind  —
und  wieviel  von  den  Mitteln  der  Bank  so  angelegt  sind,  daß  sie  sofort  zu
Geld  gemacht  werden  können.  Voraussetzung  hierbei  ist  aber,  daß  Reichsbank ­
  und  Börse  noch  funktionieren.
Nach  der  vorwiegenden  Art  der  Passivgeschäfte,  d.  h.  nach  der  Art  der
Schuldverpflichtungen,  die  die  Banken  übernehmen  (je  nach  Art  der  Kapitalbeschaffung), ­
  gliedert  man:  Notenbanken,  Depositenbanken  und  Pfandbriefbanken ­
  —  sie  nehmen  Kredit  durch  Ausgabe  von  Noten,  durch  Annahme ­
  verzinslicher  Einlagen,  bzw.  durch  Ausgabe  von  Pfandbriefen  —,
nach  der  vorwiegenden  Art  der  Aktivgeschäfte:  Diskonto-,  Lombard-,  Kredit-, ­
  Kontokorrentbanken  usw.  Praktisch  läßt  sich  diese  Einteilung
aber  nicht  durchführen.  Daß  zu  einem  Aktivgeschäft  immer  ein  entsprechendes ­
  Passivgeschäft,  und  ebenso  umgekehrt,  gehört,  ist  selbstverständlich,
denn  nur  durch  eine  Kombination  eines  oder  mehrerer  Aktiv-  und
Passivgeschäfte  entsteht  eine  Bank.  In  der  Regel  liegen  die  Verhältnisse ­
  jedoch  so,  daß  die  sogenannten  Kredit-,  Spekulations-  oder  Depositenbanken ­
  meistens  alle  Aktiv-  und  Passivgeschäfte,  mit  Ausnahme  des
Noten-  und  Pfandbriesgeschäftes,  betreiben.  Die  Betriebsmittel  werden
angelegt:  im  Diskont-,  Kontokorrent-,  Lombard-,  Report-,  Finanzierungsgeschäft ­
  usw.  Das  Rothschildsche  Prinzip:  Betreibung  nur  weniger,
aber  sehr  ertragreicher  Geschäfte,  ist  für  die  Aktienbanken,  die  eine  regetmäßige
  Dividendenzahlung  erstreben  und  ihr  Kapital  und  ihre  Beamten
dauernd  beschäftigen  müssen,  unanwendbar.  Es  herrscht  vielmehr  das
„Warenhaus-Prinzip":  Ausnutzung  aller  sich  bietenden  Möglichkeiten,
Gewinne  zu  erzielen.  (Verboten  ist  den  deutschen  Kreditbanken  nur  das
Noten-  und  das  Pfandbriefgeschäft.)  In  Deutschland  besteht  also  im
            
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