128
Bei Beurteilung einer Bankbilanz wirb daher ein Hauptaugenmerk
auf ihre Liquidität, die ein gesteigerter Grad der Sicherheit ist,
gerichtet. Zu den Verbindlichkeiten werden sämtliche Kontokorrentkreditoren
und die Akzepte der Bank gerechnet. Diesen Posten stehen als
leicht greifbare Aktiva gegenüber: Kasse, fremde Geldsorten, Kupons,
Bankierguthaben, Wechsel, Effekten, Reports und Darlehen gegen börsengängige
Wertpapiere und Vorschüsse auf Waren. Wesentlich ist natürlich
die Qualität der einzelnen Forderungen. Um die Liquidität festzustellen,
wird berechnet, welche Forderungen sofort fällig sind — das
seit 1912 übliche Bilanzschema unterscheidet Einlagen, die innerhalb
von 7 Tagen, von 3 Monaten und über 3 Monate hinaus fällig sind —
und wieviel von den Mitteln der Bank so angelegt sind, daß sie sofort zu
Geld gemacht werden können. Voraussetzung hierbei ist aber, daß Reichsbank
und Börse noch funktionieren.
Nach der vorwiegenden Art der Passivgeschäfte, d. h. nach der Art der
Schuldverpflichtungen, die die Banken übernehmen (je nach Art der Kapitalbeschaffung),
gliedert man: Notenbanken, Depositenbanken und Pfandbriefbanken
— sie nehmen Kredit durch Ausgabe von Noten, durch Annahme
verzinslicher Einlagen, bzw. durch Ausgabe von Pfandbriefen —,
nach der vorwiegenden Art der Aktivgeschäfte: Diskonto-, Lombard-, Kredit-,
Kontokorrentbanken usw. Praktisch läßt sich diese Einteilung
aber nicht durchführen. Daß zu einem Aktivgeschäft immer ein entsprechendes
Passivgeschäft, und ebenso umgekehrt, gehört, ist selbstverständlich,
denn nur durch eine Kombination eines oder mehrerer Aktiv- und
Passivgeschäfte entsteht eine Bank. In der Regel liegen die Verhältnisse
jedoch so, daß die sogenannten Kredit-, Spekulations- oder Depositenbanken
meistens alle Aktiv- und Passivgeschäfte, mit Ausnahme des
Noten- und Pfandbriesgeschäftes, betreiben. Die Betriebsmittel werden
angelegt: im Diskont-, Kontokorrent-, Lombard-, Report-, Finanzierungsgeschäft
usw. Das Rothschildsche Prinzip: Betreibung nur weniger,
aber sehr ertragreicher Geschäfte, ist für die Aktienbanken, die eine regetmäßige
Dividendenzahlung erstreben und ihr Kapital und ihre Beamten
dauernd beschäftigen müssen, unanwendbar. Es herrscht vielmehr das
„Warenhaus-Prinzip": Ausnutzung aller sich bietenden Möglichkeiten,
Gewinne zu erzielen. (Verboten ist den deutschen Kreditbanken nur das
Noten- und das Pfandbriefgeschäft.) In Deutschland besteht also im