Object: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Griindungsbilanzen. 
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Unterbilanz oder Verwendung zu außerordentlichen Abschrei 
bungen x ). 
(Buchung der beschlossenen Einzahlung: Nachschußeinzah- 
lungs-Konto oder Konto der Gesellschafter an Nachschußkapital- 
Konto. Durch die tatsächlichen Einzahlungen wird das zuerst 
genannte Konto späterhin entlastet. Beide Konten erscheinen 
in der Jahresbilanz, falls bis zum Bilanztag die Nachschüsse 
nicht voll eingezahlt sind. Die Verwendung der Nachschüsse 
geht zugunsten der betreffenden Konten [Anlage-, Maschinen- 
Konto usw.], zu Lasten des Nachschußkapital-Kontos.) 
Die Einziehung oder Amortisation von Geschäftsanteilen, 
d. h. die Beseitigung von Anteilsrechten erfolgt, um das Stamm 
kapital zu vermindern oder um durch Vernichtung von Ge 
schäftsanteilen die Zahl der Beteiligten zu reduzieren und da 
durch die Rentabilität des Unternehmens für die Verbleibenden 
zu erhöhen, endlich um aus der Gesellschaft, ohne Übertragung 
des Anteils an Dritte, auszuscheiden. Die Herabsetzung des 
Stammkapitals (§ 58), bis zum Mindestbetrag von 20 000 M. 
zu 500 für die einzelne Stammeinlage, kann durch Einziehung 
von Stammanteilen oder durch Verminderung des Betrages der 
einzelnen Stammanteile erfolgen. Ihr Zweck kann sein: Tilgung 
einer Unterbilanz, Bildung eines Reservefonds, d. i. Verzicht 
der Gesellschafter auf einen Teil ihrer Einlagen zugunsten der 
Gesellschaft ohne eine Abfindung; endlich kann die Herabsetzung 
zum Zwecke der Zurückzahlung von Stammeinlagen, oder, so 
weit die Stammeinlagen nicht vollbezahlt sind, zum Zwecke 
des Erlasses der geschuldeten Einzahlungen (Minderung des 
Kapitalüberflusses) erfolgen. 
Beispiel für die Umwandlung einer Einzelfirma in eine G. m. 
b. H. An der Erbschaftsmasse des verstorbenen Kaufmannes N. 
sind dessen Witwe und drei Kinder beteiligt. Außer Geschäfts 
vermögen ist noch Privatvermögen vorhanden. Von den Erben 
wird die Umwandlung in eine G. m. b. H. mit einem Mindest 
kapital von 270 000 M. beschlossen. Die Aktiva der Erbschafts 
masse einschließlich Privatvermögen betragen M. 764 108,10 
die Schulden „ 244 484,30 
das Kapital M. 519 623,80. 
i) Über die Nachschußpflicht vgl. Fischer, Bilanzwerte, 11. S. 355, 861. 
I-eitner, Buchlmltmig und BUnnakundc. U. 6. u. 1. Aufl. 23
	        
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