preis- und Arbeitskostensteigerung die nachträgliche Bewilligung eines
Teuerungszuschlages. Dagegen war wenig einziuwenden; es mußte
nachgeprüft werden, ob der beantragte Teuerungsaufschlag im Ein
klang stand mit der auf die Verbrauchsmenge für das Fertigfabrikat
umgerechneten Verteuerung der Selbstkosten. Wenn dann aber ein
Erzeuger mit Rücksicht auf die erhöhten Unkosten an Stelle der
bisher Angerechneten p % nunmehr p -f- n o/o Unkostenzuschlag
in Ansatz brachte, so war dieser Berechnungsmodus in der Regel
abzulehnen. Ein Zahlenbeispiel: Die Materialien steigen um 100o/o,
die Löhne um 40o/ 0 , die Unkosten um 20% (mit Rücksicht auf Er
höhung der Gehälter, die Einstellung ungeübten Personals, Ersatz
der männlichen durch weibliche Arbeitskräfte, Verpflegungskosten
zuschüsse u. a. m.). Der Produzent rechnete dann häufig wie folgt:
Friedenspreis: M = 100
L= 50
200 °/o U = 100
250
20 %> Gewinn 50
300
Kriegspreis: 200 + 100°/o
70 + 40 %
220°/» 154 + 54%
424 -f- 69,6 °/o
84,8 + 69,6%
508,8 + 69,6 °/o
Unterschied beider Forderungen:
100 + 20 + 54 + 34,8 = 208,8.
Der Unkostenzuschlag des Kriegspreises ist unrichtig, unangemessen
hoch. Wenn mit 200% = 100 Mk. in Friedenszeiten die Unkosten
gedeckt waren und im Kriege um 20% gestiegen sind, so waren
nur 120 Mk. zur Deckung in diesen teueren Zeiten erforderlich.
Bei 70 Mk. Lohn war ein Zuschlag von etwa 175,%’ gerechtfertigt.
Genauigkeit der Kalkulation vorausgesetzt, ist der Gewinn von 50
auf 84,8 Mk. ohne erheblichen Mehraufwand an Unternehmerarbeit
gestiegen, d. h. um 69,6%. In der Überdeckung der Unkosten (154
-4-120) liegt ein „stiller“ Nutzen von 34 Mk., insgesamt 118,8 Mk.
Gewinn = 30,5.% der wirklichen Selbstkosten (200 —f— 70 —120).
Selbst wenn die Friedenszuschläge von nur 200% in Anrechnung
gebracht worden wären (140 Mk.), würde die Unkostendeckung zu
hoch gegriffen sein. Die Wertverschiebungen zwischen Material,
Lohn und Unkosten gegen die Friedensverhältnisse würde eine Neu
berechnung der Verhältniszahl für die Kostenaufschläge bedingen,
die zumeist zu einem niedrigeren Ergebnis geführt hätte, es sei
denn, daß die Steigerung der Arbeitskosten und jene der Unkosten
gleich hoch war.
Noch ist darauf hinzuweisen, daß sich die Gewinne am Kriegs
preis wegen des Zuschlages der Gewinnprozente auf die Selbst
kosten, also mit Einschluß der Verteuerung der direkten Kosten,
gleichfalls steigern mußten. Wollte man im Beispiel den Friedens-