188 Sechstes Buch. Zweites Kapitel.
beherrschung bezeichnet. In der That ist praktische Willensfreiheit
in unserem Sinne wohl zumeist identisch mit der Bestimmung
unseres Willens durch den Verstand, d. h. durch geläuterte sitt—
liche und gesellschaftliche Vorstellungen. Insofern ist die Sitt—
lichkeit nicht zum geringsten mit bedingt durch die Voraus—
setzungen eines entwickelteren Verstandes, durch eine höhere
Erkenntnis, also durch Vorgänge und Errungenschaften der in⸗
tellektuellen Entwickelung. Je freier die Weltkenntnis, um so
höher die Selbsterkenntnis, um so individueller die Sittlichkeit.
Nun war der Stand der intellektuellen Durchbildung der
Gesamtnation auch im Zeitalter der Ottonen noch niedrig genug.
Sieht man von dem geringen positiven Wissen und Können der
Menge ab, das z. B. die Multiplikation nur erst in der Form
wiederholter Addition bewältigte, so hatte das Denken an sich
noch etwas durchaus Gegenständliches, es haftete am Einzelnen.
Der Gedankeninhalt war noch nicht so groß, daß er einer Re—
duktion durch Unterordnung der konkreten Einzelheiten unter
wissenschaftliche oder schließlich philosophische Begriffe bedurft
hätte. Es bestand auf dem Gebiete der Erfahrung noch keine
Enge des Bewußtseins; Anschauungen herrschten, nicht Begriffe.
Die Folge war, daß sich das Denken gern in konkreten,
halb dichterischen Formen äußerte. Das geschah sogar in der
Umgangssprache unter Anlehnung an die alten symbolischen
Formeln der urzeitlichen Poesie, die das ganze Mittelalter hin⸗
durch nicht völlig verloren gingen!. So wird z. B. der Ge⸗
danke, daß auch Jünglinge oft sterben, in der Bemerkung
wiedergegeben, oft werde schon eine Kalbshaut an die Wand
gehängt?. Ja, noch mehr: auch die Sprache selbst hatte noch
etwas Bildartiges, sie strotzte gleichsam in den schillernden
Farben des Olgemäldes, während das moderne Deutsch seinen
H. Heine (Ges. Werke 6, 27 ff.) findet sogar den Charakter aller
mittelalterlichen Poesie im Hinzukommen der esoterischen Bedeutung
Symbolih) zur äußeren Darstellung.
Thietm. 2, 32 S. 88. Eben hierher gehört die bekannte Frage
an Ekkehard von Thüringen: Num currvi tuo quartam deéeesse non
sentis rotam? Thietm. 4, 52 S. 93.