Full text : Mietausfall, Zinsrückstand und Fällig werden von Pfandlasten in Mannheim während der ersten acht Kriegsmonate

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bei  den  Mietern  der  Kleinwohnungen  von  2  und  3  Zimmern.  Nur
die  kleinste,  die  1-Zimmerwohnung  macht  auch  hier  wieder  eine
Ausnahme,  insofern  nämlich  bei  ihnen  nicht  weniger  als  s/ 4  der
nichtbezahlten  Miete  als  gestundet  bezeichnet  wurde.  Von  sachverständiger ­
  Seite  wird  die  Erklärung  dieses  abweichenden  Verhaltens ­
  darin  gesehen,  daß  gerade  bei  diesen  kleinsten  Objekten
besonders  häufig  ältere,  vor  dem  Krieg  entstandene  Mietschulden
den  eigentlichen  Kriegsverlusten  hinzugeschlagen  werden.  Bei
den  Geschäftslokalen  fallen  übrigens  die  gestundeten  Beträge
fast  ausschließlich  auf  die  beiden  Stufen  von  501—1500  M.;  die
immerhin  ziemlich  ansehnlichen  Ausfälle  in  den  höheren  Mietpreisstufen ­
  werden  darnach  offenbar  als  endgültig  betrachtet.

3.  Die  Pfandlasten.
Wenn  der  vorige  Abschnitt  durch  seine  Ueberschrift  vollkommen ­
  deutlich  bezeichnet  war,  so  kann  ein  Gleiches  von
diesem  Abschnitt  nicht  behauptet  werden.  Die  Kriegsnot  des
Hausbesitzers  als  Gläubiger  ist  —  wenigstens  für  unsere  Zwecke
—  mit  der  Nachweisung  des  Mietausfalls  dargetan,  seine  Schuldnernot ­
  äußert  sich  dagegen  in  zwei  Formen:  der  Zinsennot
und  der  K  a  p  i  t  a  1  s  n  o  t.  Nur  die  erste  dieser  beiden  Arten  ist  als
unmittelbare  Folge  des  Mietausfalls  anzusehen;  sie  soll  daher
auch  die  Fortsetzung  unserer  Darstellung  bilden.
Die  Fragen  2—4  auf  der  ersten  Seite  unseres  Erhebungsbogens ­
  haben  für  die  Aufstellung  der  Hypothekzins-Statistik
als  Unterlage  gedient.  Dabei  zeigte  sich,  daß  die  Frage  nach
den  rückständigen  Zinsen  insofern  nicht  glücklich  gestellt  war,
als  in  verschiedenen  Fällen  auch  für  die  am  1.  April  und  später
fällig  gewordenen  Zinsen  schon  Einträge  gemacht  worden  waren.
Alle  diese  Fälle  mußten  daher  durch  Rückfrage  aufgeklärt
werden.  Ferner  wurde  die  Frage  4  nach  den  Zinsrückständen  aus
früheren  Halbjahren  so  selten  bejahend  beantwortet,  daß  von
ihrer  statistischen  Ausmünzung  füglich  Abstand  genommen  werden ­
  konnte.
Ueber  die  für  das  Kriegshalbjahr  Oktober  1914  bis  April
1915  ermittelten  Rückstände  an  Hypothekzinsen  gibt
Tabelle  V  in  doppelter  Hinsicht  Auskunft.  Einmal  unterscheidet
sie  die  Hypotheken,  deren  Zinsen  im  Rückstand  geblieben  sind,
nach  dem  Rang,  sodann  aber  auch  nach  dem  Grad  der  Belastung
des  Grundstücks.  Berücksichtigt  man  zunächst  nur  die  erstgenannte ­
  Gliederung,  so  ergeben  sich  folgendes  halbjährige  Abschlußzahlen. ­
  Es  betrugen  bei  den  Hypotheken,
Ranges
ersten  zweiten  höheren  zusammen
453162  100  769  27  147  581078
19  218  7  564  4  851  31633
4,24  7,51  17,87  5,45

die  fälligen  Zinsen  M
die  rückständigen  Zinsen  M
—  o/o  der  fälligen
            
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