Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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zu  erwarten,  daß  gegen  die  Reichsbank  die  Beschuldigung  erhoben
werden  wird,  sie  verteure  dem  Lande  durch  allzuhohe  Diskontsätze,
welche  sich  durch  eine  grundsätzliche  Änderung  ihrer  Bankpolitik
leicht  vermeiden  ließen,  den  für  die  produktive  Thätigkeit  unentbehrlichen ­
  Kredit.
Beide  Punkte  hängen  eng  mit  den  allgemeinen  Grundzügen  des
Bankwesens  zusammen,  welche  in  den  vorausgegangenen  Abschnitten
bereits  erörtert  worden  sind.  In  Hinblick  auf  ihre  praktische  Bedeutung
für  die  bevorstehenden  Verhandlungen  fd^einen  sie  mir  jedoch  in  dieser
Schrift  eine  besonders  eingehende  Behandlung  zu  verdienen.
L.  Die  Reichs  bank  und  der  landwirtschaftliche  Kredit.
Der  Teil  der  Presse  und  die  parlamentarischen  Parteien,  welche
vorwiegend  agrarische  Interessen  vertreten,  beschweren  sich  schon  seit
Jahren  darüber,  daß  die  Neichsbank  die  aus  den  Kreisen  der  Landwirtschaft ­
  und  auch  des  Mittelstandes  an  sie  herantretenden  Kreditansprüche ­
  nur  iil  uugeilügellder  Weise  berücksichtige,  während  sich  die
Großindustrie  und  der  Großhandel,  kurz  das  Großkapital,  ihrer
besoilderen  Gunst  zu  erfreuen  habe.  Als  Beweis  wird  angeführt,
daß  nur  ein  kleiner  Bruchteil  der  mit  der  Reichsbank  in  direktem
Verkehr  stehenden  Personen  auf  die  Landwirtschaft  und  das  Kleingewerbe ­
  entfalle,  während  der  weitaus  größere  Teil  ails  Angehörigen
der  Großilldustrie,  des  Handels  und  namentlich  der  Bankwelt  bestehe,
eine  Behauptung,  welche  zweifellos  die  zifferinäßige  Richtigkeit  für
sich  hat.
Ehe  man  jedoch  auf  Grund  dieser  Thatsache  ein  für  die  Reichsbank ­
  ungünstiges  Urteil  fällt,  hat  man  zu  untersuchen,  in  welchen
Umständen  diese  Thatsache  begründet  ist,  ob  in  einer  parteiischen
Geschäftsführung  der  Neichsbank,  ob  in  falschen  Normierungen  des
Bankgesetzes,  oder  aber  ob  in  der  Natur  der  Dinge  selbst.
a)  Das  Verhalten  der  Reichsbank  gegenüber  dell
landwirtschaftlichen  K  r  e  d  i  t  a  n  s  p  r  ü  ch  e  n.
An  die  Spitze  dieser  Untersuchung  haben  wir  den  bereits  öfter
betonten  Satz  zu  stellen,  daß  die  Art  der  Kreditgewähruilg  einer
Ballk  der  Natur  ihrer  Passiven  entsprechen  muß.  Da  nun  die
Passiven  der  Neichsbailk  außer  ihren  eigenen  Mitteln  (Grundkapital
und  Reservefonds)  fast  ausschließlich  aus  jederzeit  einlösbaren  Noten
            
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