Full text: Urteile führender Einzelhandelsfirmen über das GEFI-System

die GEFI-Reklame hin oder auf Empfehlung direkt mit dem Wunsche, 
auf Monatsraten zu kaufen, das Haus betreten. Hier handelt es sich 
durchweg nicht um Kunden, die sonst ein Konto bei uns in Anspruch 
genommen hatten, sondern um Kunden, die sonst nicht oder nicht 
mehr in unserem Hause gekauft haben, sondern zu den Abzahlungs- 
geschäften abgewandert waren. 
Dieser Umsatz darf zu einem großen Teil als ein zusätz- 
licher Umsatz betrachtet werden, auch dann z. B., wenn ein 
Kunde im Hause sich zu einer größeren Ausgabe veranlaßt sieht, als 
er sie ursprünglich vorgesehen hatte und nun den Kauf nicht gegen 
bare Kasse tätigen kann*. 
FIRMA H. & L. FRITZSCHE, ELBERFELD 
Die bisherigen Erfahrungen haben zweifelsohne gezeigt, daß in den 
einfacheren und mittleren Schichten des Käuferpublikums ein starkes 
Bedürfnis nach Ratenzahlung vorhanden ist. Darin sind unsere Er- 
wartungen unbedingt übertroffen worden, was sich wohl dar- 
aus erklärt, daß wir im Wuppertal eine größere Anzahl Abzahlungs- 
geschäfte haben. Die bisherigen Kunden des alten Ab- 
zahlungssystems zeigten sich vielfach direkt dankbar, in 
einem guten Spezialgeschäft nun auch gegen Raten- 
zahlung ihre Käufe tätigen zu können. 
Von den GEFI-Kunden waren zirka 40% alte Kunden, während 60%, 
neue Kunden durch das GEFI-System gewonnen wurden. 
Es wird zweifelsohne den bisherigen Kunden der Abzahlungsgeschäfte 
* Anm. d. GEFI: Die bei Vertragsabschluß den Firmen zur Verfügung gestellten 
Richtlinien für den Geschäftsverkehr enthalten in der Praxis 
bewährte Briefentwürfe für die Überleitung von Kontokunden.
	        
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