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Ziel bezeichnet werden, das an Bedeutung die Unfallversicherung
weit überragt. Wenn es sich nun herausstellt, daß nur der Beitrittszwang
ermöglicht, eine zweckentsprechende Wirksamkeit der Genossenschaften
zu sichern, weil jede außerhalb dieser letzteren stehende
Gruppe oder auch ein vereinzelter mächtiger Unternehmer im Stande
ist, alle Abmachungen der Genossenschaften zu durchkreuzen, so wird
der Staat und die Gesellschaft der Entscheidung dieser Frage nicht
ausweichen können. Es will uns also scheinen, daß uns die Zukunft
auf dem Gebiete des industriellen Vereinigungswesens die Diskussion
über den Beitrittszwang zu den Berufsgenossenschaften bringen wird,
wie die kleingewerbliche Bewegung der Gegenwart bereits die
Kontroverse über die Zwangs- und freiwilligen Innungen kennt“ (S. 184 f.).
Auch Steinmann-Buchers Vorschläge fanden damals sehr wenig
Beachtung, und der Verfasser selbst ist in seinen späteren Schriften,
soweit ich sehe, auf diesen Gedanken nicht zurückgekommen.
Von Zeit zu Zeit sind ähnliche Vorschläge aber immer wieder
aufgetaucht. So enthält der erste Jahrgang der „Kartellrundschau“
mehrere Äußerungen zu diesem Thema.
Gleich im ersten Hefte tritt der damalige Herausgeber Josef Borger in einem
Aufsatz: „Neuordnung der Produktion‘ für einen staatlichen Schutz der Privatmonopole
ein!). „Wie nach einer Periode des Freihandels der Schutzzoll teilweise wieder
zur Geltung kam, weil er für die Nationalwirtschaft unerläßlich erschien, so dürfte
mit dem fortschreitenden Bankerott der schrankenlosen Gewerbefreiheit eine teilweise
Aufhebung derselben auch im Großbetriebe sich als nützlich ergeben, Da übrigens
mächtige Kartelle sich tatsächlich die Ausübung des Monopols zu verschaffen und zu
erhalten verstehen und staatliche Mittel dagegen wenig oder keinen Erfolg versprechen,
so wird es sich nur darum handeln, einer abgeschlossenen natürlichen Entwicklung
die gesetzliche Geltung zu verleihen: der Staat wird nur die Anerkennung des Privatmonopols
auszusprechen haben.
„Die staatliche Anerkennung des Monopols, welche in den betreffenden Industriezweigen
jeden neuen inländischen Wettbewerb ausschließt, ist nun nach meinem
Dafürhalten jene Konzession, welche den Privatmonopolen dafür gegeben werden kann,
daß sie sich einer gewissen staatlichen Überwachung unterwerfen, durch welche die
berechtigten Interessen der Öffentlichkeit, der Arbeiter, des Konsums gewährt werden
können. Heute müssen die Kartelle mit großen Schwierigkeiten und erheblichen Opfern
gegen neuen Wettbewerb ankämpfen. Die Anerkennung des Monopols würde ihnen
daher durch den Schutz vor neuer Konkurrenz gewiß als erstrebenswertes Ziel erscheinen,
wäre für die Monopole ein Interesse, groß genug, neue Verpflichtungen dafür
auf sich zu nehmen.
„Nach meiner Ansicht würde es nämlich genügen, den anerkannten Privatmonopolen
bestimmte Verpflichtungen aufzuerlegen, ohne daß dazu ein großer Organisationsapparat
nötig wäre. Das Interesse des Konsums würde gewahrt, wenn der Staat
im Einvernehmen mit der Monomvolleitung in periodischen Zeitabschnitten Maximal-\
Kartellrundschau 1003, S. 14 if.