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Auffassung, daß dieser Standpunkt unhaltbar ist und daß es sich lediglich um eine
Frage der praktischen Zweckmäßigkeit handelt, d. h. daß einfach abgewogen werden
muß, ob der Nutzen oder der Schaden eines staatlichen Eingriffes überwiegt.‘
K. weist darauf hin, daß die Berufsgenossenschaften und die Zwangsinnungen
ja schon durch den Staat geschaffene Organisationen seien, und meint, wenn man
überhaupt ein staatliches Eingreifen gegenüber den Kartellen fordere, so erkenne man
damit an, daß auch inbezug auf sie ein Öffentliches Interesse vorliege. Dann aber
sei man „nicht mehr berechtigt, die Bildung von Zwangskartellen grundsätzlich abzulehnen,
vielmehr kann es sich dann nur darum handeln, ob diese Maßregel. den angestrebten
Zweck besser erreicht als eine andere. Ich will zu dem aufgeworfenen Probleme
nicht endgültig Stellung nehmen und deshalb auch die zuletzt bezeichnete Frage
nicht beantworten. Immerhin möchte ich darauf hinweisen, daß ein Bedenken, das
man vielleicht gegen den Gedanken der Zwangskartelle erheben wird, nicht zutrifft,
nämlich die Behauptung, daß wir damit zum sozialistischen Staate gelangten. Ich lasse
ganz dahingestellt, inwieweit das sozialistische Staatsideal Billigung oder Nichtbilligung
verdient — ich selbst habe gegen dasselbe hauptsächlich geltend zu machen, daß es
praktisch unmöglich ist — aber das ist klar, daß der dagegen mit Recht erhobene Einwand,
daß es die Konkurrenz beseitige und durch Ausschaltung des eigenen Interesses
an der wirtschaftlichen Entwicklung diese zum Stillstand bringen werde, bei einer
staatlichen Bildung von gewerblichen Organisationen nicht zutrifft, da die Konkurrenz
unter diesen Organisationen bestehen bleibt. Eine Gefahr entsteht allerdings nach
zwei Seiten. nämlich einerseits für die Verbraucher und anderseits für die Arbeiter?).‘
1) Der Aufsatz von Kulemann veranlaßte kurz danach eine Erwiderung von
Hans Gideon Heymann (Kartellrundschau 1903, S. 887ff.). Er machte geltend,
daß den Fertigindustrien auch andere Mittel zur Verfügung ständen als „das verzweifelte
Mittel der Zwangskartelle‘‘, Man dürfe die Möglichkeit, daß die Fertigindustrien
durch Vereinbarungen mit den Arbeitern oder mit den Materiallieferanten zu Kartellen
gelangten, nicht unterschätzen. Dazu sagt er noch: ‚„„,Kulemanns Zwangskartelle scheinen
mir weniger einen Fortschritt zum Sozialismus, als einen Rückfall in die polizeilich
bemutterten Zünfte des 18. Jahrhunderts darzustellen. Ich halte sie unter den heutigen
deutschen Verhältnissen für ebenso undurchführbar wie für das nationale Wohl gefahrvoll...
. K. hat mit gutem Grund nirgends berührt, wie die staatlichen Zwangskartelle
zu erfolgreichem Wirken organisiert werden müßten; sonst wäre von allen, die nicht
einen numerus clausus Privilegierter schaffen und ihn auf Kosten der Gesamtheit
durch ein Staatsmonopol bereichern wollen, Kulemanns Idee, die ja übrigens schon
vor 20 Jahren von Kleinwächter vertreten wurde, 2 limine abgewiesen worden. ...
Sollte das Zwangskartell überhaupt etwas nützen, so müßte es auf irgendeine Weise
die Produktion unter den einmal bestehenden Unternehmungen kontingentieren und
die Gründung neuer Werke erschweren oder einfach verbieten. ... Damit wäre allen
Mißbräuchen der alten Zunft Tür und Tor geöffnet, vorausgesetzt, daß man durch einen
„ausreichenden‘ Schutzzoll auch die ausländische Konkurrenz aussperrte. Durch
diese Maßregel würde es auch notwendigermaßen der weiterverarbeitenden Industrie
unmöglich gemacht werden, sich durch Kombination, durch Angliederung eines Betriebes
der kartellierten Branche eigene Rohstoffe oder Halbfabrikate zu verschaffen.
Sonst entstände ja Konkurrenz und das Zwangskartell wäre bedroht. . .. Das neue
‚„‚Bannrecht‘‘ des Zwangskartells würde des weiteren bedeuten, daß der Staat einem
bestimmten Personenkreis eine feste Rente, eine gewisse Lebenshaltung, den mittelalterlichen
Status. wenn auch nur indirekt, garantierte. Die Folge wäre, daß sich auch