Abschn. 97, Bestandsliste des Besitzamtes.
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war also eine besondere Buchstabenrolle der Bestandsliste vor
handen, die, sobald eine einzige Rolle nicht ausreichte, aus mehreren
Rollen bestehen konnte. Diese Buchstabenrolle heißt 'ctt o i x eî o v’ i.
Die Sachengruppe heißt 'eíòoç’^. Daß das Wort eíòoç
diese Bedeutung hat^, entnehme ich zunächst aus P. Oxy. II
237 Kol. VIII, 42. Hier verordnet der Vizekönig Mettius Rufus im
Jahre 89 n. Ohr., daß die Bestandslisten jedes Besitzamtes Kara
KihgTiv Ktti Kax’ eíòoç angelegt werden sollen, d. h. unter Zugrunde
legung von Ortschaftsgruppen und Sachengruppen (siehe
unten S. 490). Die Bedeutung „Sachengruppe“ ist außerdem aus
BOU. 8 Kol. n (um 248 n. Ohr.) zu entnehmen. Hier heißt es Z. 6ff.:
UJÇ TÒ <aÜT0>^ Kara Trpo(TTd[T|iaTa ^ èò]r|Xiú0ri urrò tújv [npjoemrpo-
TreuaávTOJV èKupâHai K[aT[à xòv aòxòv xpÓ7To[v Kaxaajxihv® xà unáp-
Xovxa, Ktti eiiGOç [ àjvxÍTpaipóv poi [.. .]u. cr[. .]x[..].. eíòoç
xihv KaxecrxWMévuuv ey [xe] Keivpxoiç xai àKeivpxoiç, ei[òúj]ç
ÖXI, èàv pf| [òiaTpáipujcnv ^ , fj eijcTTrpaHiç * [líTxai’] kxX. Hier
dreht es sich um Einziehung von Dienstschulden; ein Beamter
erhält Auftrag, eine Übersicht aufzustellen (àvxÍTpaipov) über die
verschiedenen Arten (eíòoç) der dem liturgischen Dienstschuldner
gehörigen und bereits gesperrten (siehe oben S. 477) Mobilien und
Immobilien. Zu den eíòp èv Keivpxoïç gehören Sklaven, Vieh usw.,
zu den eíòr| èv dKeivpxoiç Äcker, Häuser usw.
Die Dörfer bilden bei Lagerung der òiaurpiópaxa nur insoweit
eigene Ortschaftsgruppen, als sie ein Notariat (Zweigstelle des
Staatsnotariates oder Girobanknotariat) besitzen. Dörfer ohne No
tariat werden bestimmten mit einem Notariate ausgestatteten Nach
bardörfern zugesellt. Im oxyrhynchitischen Gaue bestand ver
mutlich nur in dem Hauptdorfe jeder Toparchie ein Notariat. Im
Fachwerke des Besitzamtes zu Oxyrhynchos sind daher die Dörfer
ohne Notariat dem Hauptdorfe beigesellt, d. h. die òiaaxpújpaxa
‘ Weiss, Archiv IV S. 348 Anm. 3; Mitteis, Archiv I S. 199.
* P. Straßh. I S. 123 f.
® Eger, Zum ägypt. Grundbuchwesen S. 158 Anm. 1, bezweifelt die
Richtigkeit dieser Deutung; ebenso Lewald, Grundbuchrecht S. 17 Anm. 2.
* Von mir hinzugefügt.
® Diese Ergänzung setze ich vermutungsweise; die Lücke hat insge
samt für 7 Buchstaben Platz.
® Am Originale glaubte ich das % sicher zu erkennen.
^ Diese Ergänzung soll nur den ungefähren Sinn andeuten.
® Diese Ergänzung setze ich vermutungsweise; der Herausgeber hat
[ ]ç irpâHiç.