Full text: Die Handelskammern

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Krüssel. 
sicli in Belgien eine größere Reihe von freien Vereinigungen der 
Handel- und Gewerbetreibenden. Diese haben teilweise schon zur 
zeit der Handelskammern bestanden, zum Teil sind sie nach deren 
Aufhebung begründet. Sie führen verschiedene Bezeichnungen; 
meistens heißen sie oder ihre leitenden Ausschüsse auch Handels 
kammern. Ihre Verfassungen und Zwecke sind sehr verschieden. 
Sämtlich besitzen sie keine vom Staate übertragenen Aufgaben 
oder Befugnisse. Auch genießen sie vom Staate keine Unter 
stützung, sondern sind auf die Leistungen ihrer Mitglieder an 
gewiesen ; jedoch werden einige Kammern von Kommunen sub 
ventioniert. Aus der Zahl dieser Vereinigungen .erwähnen wir 
hier ausführlicher die von Brüssel, Antwerpen, Verviers und Gent. 
Die Chambre de Commerce de Bruxelles (Union syndicale) 
wurde im Jahre 1875 zur Vertretung der Interessen von Handel 
und Gewerbe begründet. Sie stellt eine Zusammenfassung von 
70 Verbänden (Chambres Syndicales) der verschiedenen Handels 
und Industriezweige Brüssels dar, deren Spezialinteressen sie 
durch Unterstützung bei den Behörden fördert. Nur Mit 
glieder solcher Verbände können wirkliche Mitglieder der 
Union syndicale werden. Außerdem kennt die Union affiliierte 
Mitglieder; dies sind die Teilnehmer solcher Verbände — ihre 
Zahl beträgt jetzt fünf —, die nicht in die Union aufgenommen, 
aber mit ihr affiliiert sind. Alle wirklichen Mitglieder bezahlen 
einen festen Jahresbeitrag. Alljährlich findet einmal eine 
Generalversammlung derselben statt. In dieser berichtet das 
Zentralkomitee über die Arbeiten der Union und über ihren 
Vermögensstand. Gleichzeitig werden Wahlen zum Zentral 
komitee vorgenommen. Die Zahl der wirklichen Mitglieder beträgt 
zurzeit über 4000. 
Bei der Union syndicale bestehen fünf sogenannte Sektionen, 
welchen alle wirklichen und Ehrenmitglieder der Union beitreten 
dürfen. Diese vertreten kein einzelnes gewerbliches Interesse, 
sondern haben die Aufgaben, die Interessen der Künste und Wissen 
schaften (z B. Volkswirtschaft und Rechtswissenschaft) in ihren 
Beziehungen zum Handel und zu den Gewerben zu fördern. Jede 
Sektion wählt ein Bureau und schickt Delegierte ins Zentral 
komitee. 
Das Zentralkomitee, der Repräsentant und Verwalter der 
Union, besteht aus Personen, welche in der Generalversammlung 
der wirklichen Unionsmitglieder gewählt sind, und aus Dele 
gierten dei angeschlossenen Chambres syndicales, der Sektionen 
und der affiliierten Assoziationen. Letztere haben jedoch nur 
beratende Stimme. Das Zentralkomitee wählt alljährlich aus 
seiner Mitte ein größeres Bureau mit .einem Präsidenten an 
der Spitze Es verwaltet mit dem Bureau die Finanzen 
der Union, beruft die Generalversammlungen der Union, führt 
deren Beschlüsse aus, stellt Beamte an, setzt zur eingehenden
	        
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