Full text: Tarifvertrag für die kaufmännischen Angestellten in den Berliner Buchbindereien

infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen, hervorgerufen 
durch Unfall, Krankheit, hohen Alters in ihrer beruflichen 
Tätigkeit behindert sind. 
811. Schiedsstelle. 
Aus diesem Tarifvertrage sich ergebende Streitigkeiten 
grundsätzlicher Art, die sich trotz ernstlichen Versuchs im Betriebe 
nicht beilegen lassen, werden auf Antrag durch die Schieds— 
stelle entschieden. 
Eine Streitigkeit ist grundsätzlicher Art, wenn dies von 
einer der Tarifvertragsparteien erklärt ist. Durch die Er— 
klärung wird das Arbeitsgericht unzuständig. Im übrigen 
werden Einzelstreitigkeiten von den zuständigen Arbeitsgerichten 
entschieden. In Einzelstreitigkeiten ergehende Urteile der Arbeits- 
gerichte erledigen immer nur den jeweiligen Einzelfall und sind 
keine allgemein bindende Regelung. 
Die Schiedssftelle setzt sich zusammen aus drei Arbeitgebern 
und drei Arbeitnehmern, die von den Vertragsparteien der 
Arbeitgeber bezw. Arbeitnehmer benannt werden. 
Die Geschäftsordnung für die Schiedsstelle wird zwischen 
den Parteien dieses Tarifvertrages vereinbart. 
8 12. Tarifamt. 
Gegen den Spruch der Schiedsstelle ist binnen 14 Tagen 
Zustellung Berufung beim Tarifamt zulässig. 
Das Tarifamt setzt sich zusammen aus zwei Arbeitgebern 
und zwei Arbeitnehmern, die von den Vertragsparteien der 
Arbeitgeber bezw. Arbeitnehmer benannt werden, sowie einem 
von den Parteien dieses Tarifvertrages gemeinsam gewählten 
unvarteiischen Vorsitzenden. 
Die Geschäftsordnung des Tarifamts ist sinngemäß die 
gleiche wie die der Schiedsstelle. 
nach 
813. Vertragsdauer. 
Dieser Tarifvertrag gilt vom 1. Oktober 1928 bis zum 
30. Juni 1930. 
Wird der Tarifvertrag nicht mindestens drei Monate vor 
Ablauf schriftlich gekündigt, so verlängert er sich mit der gleichen 
Kündigungsfrist jeweils um ein Jahr.
	        
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