288 V. Die Motive der Zunftbildung im deutschen Mittelalter.
Fich im Einkauf von Rohmaterial Schranken ziehen soll, endlich
die früher (S. 280) gewürdigte Nachricht von dem gemeinsamen
Erwerb eines Verkaufsplatzes durch die Mitglieder einer Zunst
legen uns die Frage nahe, ob nicht der Wunsch, gemeinsame
Werkstätten oder sonstige Anstalten für gemeinschaftliche Be-
nutzung zu beschaffen, auch ein Motiv der Zunftbildung gewesen
ist. Tatsächlich haben solche Anstalten den Zunftzwecken, ins-
besondere der Sicherung der Vorteile, die großer Kapital-
besiz gewährt hätte, für die Zunftgenossen gedient!). Doch er-
wähnen die ältesten Zunfturkunden diese Dinge nicht. Zum
Teil mag die Nichterwähnung ihren Grund darin haben, daß
einen Teil der gemeinsamen Anstalten die Stadt zur Verfügung
gestellt hat.
Bei der Wichtigkeit, die die Beschaffung des Rohstoffs für
den gewerblichen Betrieb hat, sind wir überrascht, diese An-
gelegenheit nicht häufiger in den Zunfturkunden erwähnt zu
sehen, um so mehr, als die alten Städte sich ebenso energisch
wie eifrig darum besorgt zeigen, der Bürgerschaft eine reichliche
Rohstoffzufuhr durch das Stapelrecht und auf andern Wegen
zu sichern. Die Stadtwirtschaft mit ihrem Frontmachen der
wirtschaftlich gleich gerichteten nach außen hin prägt sich hier
besonders scharf aus. Und es läßt sich vielleicht sogar die Beobach-
tung machen, daß die Städte oder wenigstens diejenigen mit
stärkerer gewerblicher Entwicklung in ihren Bemühungen um
die Ausgestaltung des Stapelrechts, eines Vorkaufsrechts der
Bürger, mehr die Versorgung der heimischen Handwerker mit
Rohstoff für ihren Gewerbebetrieb als die Sicherung der Lebens-
mittelbeschaffung für den bürgerlichen Haushalt im allgemeinen
im Auge haben. Einen Wink nach dieser Richtung bietet es,
wenn das Stapelrecht nur für den Einkauf im Großen aus-
gesprochen wird.
Den Widerspruch werden wir durch die Annahme zu
lösen haben, daß die Zufuhr des Rohstoffs in die Stadt
als eine allgemeine Angelegenheit aller Handwerker be-
1) Vgl. unten Nr. VIII, § 7.