14. Die Vermittlung nimmt Anträge auf Ausftellung
eines Wanderfcheines (Anlage 10) entgegen und
prüft Die fachlichen Vorausfegungen (Lehrbrief,
Yrbeitsmarktlage am Wanderziel ufw.).
Sie prüft bie Wanderfcheine durchreifender
AMrbeitslojer und etwaige Vermittlungsmöglichteiten,
jtempelt bie Wanderfcheine ab und nimmt gegebenen-
ralls Aenderungen des Wanderweges vor.
HL De Mufgabengebiet der 111. 1. Die Bearbeitung der einzelnen Verfidherungsfälle, die
Die aniteitun , mit Der Entgegennahme der ausgefüllten Unter:
; Arbeitsvorgänge. er itüßungsanträge beginnt und mit dem Ausfcheiden
[. Leitgedante des Arbeitslojen aus der Unterftüßung endet, ijt Auf-
" gabe der Berfidherung. Die Zahl der zu bearbeitenden
Unterftügungsfälle wird in der Regel fo groß fein,
daß eine Aufteilung der anfallenden Arbeit erforder:
lich wird. Das Biel der Organifation geht dahin, eine
Yorm zu finden, welche eine fadhgemäße Bearbeitung
der Unterftüßungsfälle, befchleunigte Gejchäfts:
erledigung und {parfame Berwendung der Arbeits:
fräfte in gleidher Weife gewüährleiftel. Hierfür find
insbejondere folgende Gefichtspunikte maßgebend:
Einheitlichteit und Gefchloffenheit des einzelnen
Unterftügungsfjalles von der Antragftellung bis zur
Ausfcheidung aus der Unterftükung müffen gewahrt
werden. Es dürfen nicht mehrere Sachbearbeiter
(unten, IIL A 3) genötigt fein, Dhintereinander den
gleichen Unterftüßungsfall durchzudenken; die Ver:
teilung der Arbeit hat vielmehr fo zu erfolgen, daß
ein Sachbearbeiter den Unterftügungsfall in feinem
Sefamtverlauf behandelt und dadurch gleichzeitig in
die Lage fommt, Kenntnis von den perfönliden Ber:
hältnijfjen des Arbeitslofen zu gewinnen. Die Akten:
bewegung muß auf ein Mindeftmaß befchränft
werden. Im normalen Verlauf foll die Akte des
einzelnen Arbeitslofen zum Zwede der laufenden
Bearbeitung nicht aus dem Raum kommen. Bentrale
Mftenftellen Jollen für lebende und ruhende Aften
vermieden werden.
i4. Wanderjcdheine.
2, Sachliche Aufteilung
der Geichäfte.
2
Die zur Bearbeitung anfallenden Unterftüßungsfälle
fönnen nad) folgenden Gefichtspuntkten aufgeteilt
merben:
Tachlih, d. h. nach Berufsgruppen im Anfchluß
an die Einteilung der Vermittlung.
Bezirflich 3. 3. für Stadt: oder Landbezirke,
Mebenftellenbezirfe ujw.
Nach dem Anfangsbuchftaben der Unterftükgungs-
empfänger.
Mit jedem Syftem ift die Gliederung nach
Sefchlechtern vereinbar. Sie i{ft erwünfcht. Zum
mindeftens ift eine getrennte Abfertigung der männ-
lichen und weiblichen Arbeitslofen durchzuführen.
Y)