, Die fachliche Gliederung der Arbeitslojenver-
lidherung ift namentlich in großen Aemtern weit:
gehend durchzuführen. Sie hat eine organijche Ver:
bindung und enge Zufammenarbeit zwijchen BVer-
Mittlung und BVerfidherung, für die es hei anderen
Syftemen befonderer Vorkehrungen bedarf, von
eIbit zur Folge. Dabei braucht die fachliche Durch-
gliederung der Bearbeitung der Unterftübungsfälle
nicht fo weit zu gehen mie in der Vermittlung. Denn
bei allem Streben nach einer engen Verbindung
zwilcdhen Verfidherung und Vermittlung muß doch
dem eigenen Bedürfnis der Verfidherung nach
Schaffung arbeitsfähiger und zwedmäßiger organi:
‚atorildher Einheiten Rechnung getragen werden.
Deshalb ift je nach der mirtfhaftlichen Struktur des
einzelnen Bezirks und den erfahrungsgemäß auf:
tretenden Bewegungen insbefondere die Bearbeitung
der Unterftüßungsfälle aus Tfolchen Berufen 3ZU-
"ammenzufaffen, bei denen fig die Vermittlungs:
Nöglichfeiten gegenfeitig ausgleichen oder ergänzen
Bei der Bearbeitung der Unterftüßgungsfälle Ht weit-
gehende Arbeitsteilung vorzunehmen. Der Schwer:
punkt der Bearbeitung liegt beim Sachbearbeiter
‚Hachtkraft). Die Fachkräfte find von Hilfsarbeiten
:unlichjt zu entlaften. Insbefondere find die erfte
Borprüfung der Anträge, die Aufftellung von Zahl-
öogen, die Meldungen an die Krankenkaffe und alle
übrigen mehr formularmäßigen Arbeiten von Hıilfs-
räften zu erledigen. Ie nach dem Arbeitsanfall
fönnen auch für mehrere Fachkräfte gemeinfame
Hilfskräfte befchäftigt werden.
Ueber jeden Arbeitslojen ft eine Unterftügungsakte
ınzulegen. 2lls YAttenumfchläge find Schnellhefter
One befonderen Aufdruck zu vermenden. Bordrude
änd in Din-Format möglichft gekocht zu befchaffen.
Die Ausfüllung der Bordruce und alle fonftigen
Eintragungen in die Akten haben grundfäglich mit
Tinte oder Tintenftift zu erfolgen. Die Heftung
zrfolgt in Form der Buchheftung, jo daß der neuefte
Eingang unten liegt. Die Blätter find fortlaufend
3u numerieren. Zur Auszeichnung der einzelnen
Atten genügt Stammnummer und Name in der
üänfen unteren Ede des Aktendeckels. Die Akten:
itücte werden Kegend oder ftehend aufbewahrt, und
war, {oweit nicht eine Aufbewahrungsmöglichfeit
am Mrbeitsplak des Sachbearbeiters (3. B. im
Schreibtifch) gefchaffen ift, in einfachen Aftenregalen,
Regale, die neu befdhafft werden, find mit nerjchieb-
baren Leiften auszuftatten, fo daß Akttenfächer von
verfchiedener Höhe nad Bedarf gebildet werden
fönnen. Zum Schube gegen Verftaubung kfönnen
die. Aftenfächer dur Pappklappen abgefchloffen
werden, die gleichzeitig den Inhalt der einzelnen
3, Arbeitsteilung bei
der Bearbeitung
des Einzelfalles.
B. Die Aiten.
1. Anlegung und Auf-
bewahrung.