11. Statiffif.
a) Beitandsziffern.
Umfange und nach einem beftimmten Plane durch
Ermittlungen an Ort und Stelle durchzuprüfen. In
Betracht fommen namentlich das Vorhandenfjein und
der Umfang eines eigenen landwirtjchaftlidhen oder
gewerblichen Betriebes (8 89a), das Vorliegen von
Scheinarbeitsverhältniffen, Ddie Erfajffung von
Kenten, Zahl der Zujchlagsempfänger, Veber-
ihneiden von Arbeits: und Unterftüßungszeiten.
Insbejondere dient der Außendienft auch der (aufen-
den Kontrolle des Arbeitslojen auf Schwarzarbeit.
Für den Außendienft find foldhe Kräfte zu be-
orzugen, die mit dem gefamten Aufgabengebiet Der
Reichsanftalt vertraut und in ihrer bisherigen Tätig-
feit bereits mit Erfolg beftrebt gewefjen find, an der
Berminderung der Arbeitslofigkeit zu arbeiten,
Die ftatiftijdhen Auszählungen und Anfchreibungen
der Mrbeitsiojenverfidherung (bzw. Krifenunter-
itüßung ujw.) find durch die Bearbeiter in der Ver-
üicherung zu führen. Diejenigen Merkmale der
Statiftif, die den Beitand an einem beftimmten
Stichtage erfaffen, find auf Grund der Auszählung
der vorhandenen Zahlbogen, diejenigen Merkmale,
die eine Bewegungs erfheinung innerhalb der
Arbeitslofjenverfidherung, Krijenunterftügung ujm.
viedergeben, auf Grund von täglichen Anfchrei-
ungen (Tagesftatiftifen) zu erftellen.
ı) Die Beftandsziffern werden an jedem Stichtag
nach Schalterfchluß auf Grund derjenigen Zahl-
bogen durch Auszählung der einzelnen Merkmaie
gewonnen, auf Grund deren für den Stichtag der
Statiftit Unterftügungen ausgezahlt worden find
bzw. hätten ausgezahlt werden müffen.
Die Zahlbogen werden für die Zwede der
jitatiftijcdhen Auszählung mit einer ftatifti-
ideen Kopfleifte verfehen, die auf dem
»beren Rande eines jeden Zahlbogens eingedruct
ft. Die ftatiftiiche Kopfleifte muß alle diejenigen
Merkmale enthalten, die unter einer gegebenen
Rechtslage für die ftatijtijche Auszählung not-
mendig find. Stets zu erfalfen find die Auszeich-
aung der Anwartjchaftszeiten, der Zahl der Zu-
hlagsempfänger, des Familienftandes, die AnN-
zabe der Wartezeit, der Altersgruppe, der
Unterftügungsdauer, der Sperrfriften, die Zu-
zehörigfeit zu den LohHnfkflaffjen und die Berufs»
ıngabe. Die übrigen Merkmale, die die ftatiftijche
Ropfleifte enthalten muß, werden jeweils in vor-
jejehene Freifelder der ftatijtijchen Kopfleifte auf
defonders dahin ergehende Anordnung der
Hauptitelle der Reichsanftalt eingejekt. Durch
diefes Verfahren i{t eine Anpaffung der Statiftif
an die jeweilige Rechtslage der Arbeitslojenver-
“cherung obne Umfchreibung der Zahlbogen
a