11. Statiffif.
a) Beitandsziffern.
Umfange und nach einem beftimmten Plane durch
Ermittlungen an Ort und Stelle durchzuprüfen. In
Betracht fommen namentlich das Vorhandenfjein und
der Umfang eines eigenen landwirtjchaftlidhen oder
gewerblichen Betriebes (8 89a), das Vorliegen von
Scheinarbeitsverhältniffen, Ddie Erfajffung von
Kenten, Zahl der Zujchlagsempfänger, Veberihneiden
von Arbeits: und Unterftüßungszeiten.
Insbejondere dient der Außendienft auch der (aufenden
Kontrolle des Arbeitslojen auf Schwarzarbeit.
Für den Außendienft find foldhe Kräfte zu beorzugen,
die mit dem gefamten Aufgabengebiet Der
Reichsanftalt vertraut und in ihrer bisherigen Tätigfeit
bereits mit Erfolg beftrebt gewefjen find, an der
Berminderung der Arbeitslofigkeit zu arbeiten,
Die ftatiftijdhen Auszählungen und Anfchreibungen
der Mrbeitsiojenverfidherung (bzw. Krifenunteritüßung
ujw.) find durch die Bearbeiter in der Verüicherung
zu führen. Diejenigen Merkmale der
Statiftif, die den Beitand an einem beftimmten
Stichtage erfaffen, find auf Grund der Auszählung
der vorhandenen Zahlbogen, diejenigen Merkmale,
die eine Bewegungs erfheinung innerhalb der
Arbeitslofjenverfidherung, Krijenunterftügung ujm.
viedergeben, auf Grund von täglichen Anfchreiungen
(Tagesftatiftifen) zu erftellen.
ı) Die Beftandsziffern werden an jedem Stichtag
nach Schalterfchluß auf Grund derjenigen Zahlbogen
durch Auszählung der einzelnen Merkmaie
gewonnen, auf Grund deren für den Stichtag der
Statiftit Unterftügungen ausgezahlt worden find
bzw. hätten ausgezahlt werden müffen.
Die Zahlbogen werden für die Zwede der
jitatiftijcdhen Auszählung mit einer ftatiftiideen
Kopfleifte verfehen, die auf dem
»beren Rande eines jeden Zahlbogens eingedruct
ft. Die ftatiftiiche Kopfleifte muß alle diejenigen
Merkmale enthalten, die unter einer gegebenen
Rechtslage für die ftatijtijche Auszählung notmendig
find. Stets zu erfalfen find die Auszeichaung
der Anwartjchaftszeiten, der Zahl der Zuhlagsempfänger,
des Familienftandes, die AnNzabe
der Wartezeit, der Altersgruppe, der
Unterftügungsdauer, der Sperrfriften, die Zuzehörigfeit
zu den LohHnfkflaffjen und die Berufs»
ıngabe. Die übrigen Merkmale, die die ftatiftijche
Ropfleifte enthalten muß, werden jeweils in vorjejehene
Freifelder der ftatijtijchen Kopfleifte auf
defonders dahin ergehende Anordnung der
Hauptitelle der Reichsanftalt eingejekt. Durch
diefes Verfahren i{t eine Anpaffung der Statiftif
an die jeweilige Rechtslage der Arbeitslojenver-“cherung
obne Umfchreibung der Zahlbogen
a