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Die Nichtigkeit der Taxe hängt also im Wesentlichen von der
Lösung der personensrage ab.
Das bestätigt die kaiserliche Aufsichtsbehörde, die wir an dieser
Stelle schon oster genannt haben.
In dem zweiten Geschäftsbericht des Kaiserlichen Aufsichtsamts
für Privatversicherung (für 1903) heißt es:
„Das Aussichtsamt ist der Meinung, daß die Taxftage in der
Hauptsache Personenfrage ist, und daß es nicht allzu-
grotze Schwierigkeiten bietet, Personen mit der nötigen
Sachkunde zu gewinnen, ftaben es doch große und ange-
ehene Anstalten aus Grund sorgfältigster Auswahl ihrer Sachver-
tändigen dahin gebracht, daß sie während mehrerer
Jahrzehnte so gut wie gar keine Verluste an Ka
pital oder Zinsen aus dem ft ppo theke n ges ch ä fte zu
beklagen hatten. Woraus es vor allem aber ankommt, das
ist/ daß gewissenhafte und unbeteiligte, d. h. vom Darlehnsgeber
sowohl wie vom Darlehnsucher unabhängige, am Zustandekommen
der einzelnen Darlehnsgeschäste weder direkt noch indirekt in
teressierte Taxatoren gewählt werden."
In dem gleichen Geschäftsbericht heißt es an anderer Stelle
allerdings u. a. auch:
„Lebensversicherungsunternehmungen kleineren und mittleren
Umfanges, welche außerhalb Berlins domiziliert, hier eine eigene
.und ausreichende Organisation für das .hppothekengeschäft nicht
unterhalten konnten, dennoch aber hier Beleihungen vorgenom
men Haben, sind in mehreren der Aufsichtsbehörde bekannt gewor
denen Fällen in die ftand völlig unzuverlässiger Ver
mittler und Taxatoren geraten und durch deren Grundstücks
abschätzungen zu höchst bedenklichen und verlustbringenden Ueber-
beleihungen bestimmt worden."
Diese letzteren Ausführungen bestätigen nur die erstangezogenen.
Ts handelt sich bei den hier in Betracht kommenden Uebelständen
deren Ursachen man in vielen Fällen an ganz falscher Stelle sucht,
ausschließlich darum, daß einzelne Beleihungsinstitute nicht die
entsprechende Auswahl unter ihren Taxatoren treffen und, wenn
wir uns einmal vulgär ausdrücken sollen, jeden ftinz und Kunz
taxieren lassen, ohne ihn auf fterz und Nieren geprüft zu haben. Be
sonders scharf tritt das hervor, wenn das gleiche Kaiserliche Aussichts
amt für Privatversicherung in seinem Geschäftsbericht für das Jahr
1905, gelegentlich eines statistischen Vergleiches der Kaufpreise mit
den Taxen konstatiert, daß sich hinsichtlich der privaten Taxen bei
den einzelnen Gesellschaften eine weitgehende Uebereinstimmung der
Uesultate des Jahres 1905 mit denen des Jahres 1904 in dem Sinne
zeige, daß gleichmäßig in beiden Jahren bei demselben Teile
der Gesellschaften die Kaufpreise sich fast drrrchgehends mit den von
ihnen erhobenen privaten Taxen annähernd deckten, während ander
seits bei manchen Gesellschaften wiederum die Kaufpreise fast
durchgehends nicht unerheblich hinter den Taxen zurückblieben.