für die eigentlichen Bergarbeiter an 14. Stelle;
für die sonstigen Bergarbeiter an 14. Stelle;
für die erwachsenen Uebertagearbeiter an 13. Stelle und
für die jugendlichen Arbeiter an 3. Stelle.
Weil die Verdienste der Arbeiter ungenügend, zum Teil
völlig unzureichend geworden sind, wurde in zwei Konferenzen
der Vertreter der Arbeiterschaft einstimmig beschlossen, am 22.
April 1918 auf sämtlichen Betrieben des Reviers durch die Ar
beiterausschüsse nachstehende Forderungen einzureichen:
A. Für die Grubenanlagen im Altenburger Revier-
1. Das Gedinge der bei der Kohlengewinnung beschäftigten
Arbeiter soll zwischen Betriebsleitung einerseits und dem Hauer
und Schlepper andererseits vor den Arbeitsorten so festgesetzt
werden, daß damit in der Neunstundcnschicht bei normaler Lei
stung 1l Mark verdient werden müssen.
2. Reparaturhauern und den Bedienungsmannschaften an
der Seil- und Kettenbahn, ferner den Maschinisten und Heizern
sollen 30 Prozent, allen volljährigen Arbeitern, welche in Schicht-
oder Stundenlohn arbeiten 20 Prozent, Arbeiterinnen und Ju
gendlichen 10 Prozent Lohnzulage gewährt werden.
3. Für Handwerker: Schmiede, Schlosser, Dreher, Klempner
und sonstige Metallarbeiter soll eine Zulage von 16 Pfennig die
Stunde gezahlt werden. Diese Zulage soll als Facharbeiterzu-
lage gelten.
Die bisher gezählten Teuerungs- und sonstigen Zulagen
bleiben von den Forderungen unberührt.
B. Für die Grubenanlagen im Zeitz-Weißenselser Revier.
1. Das Gedinge der bei der Kohlengewinnung beschäftigten
Arbeiter soll zwischen Betriebsleitung einerseits und den Hauern
und Schleppern andererseits vor den Arbeitsorten so festgesetzt
iverden, daß damit in der Neunstundenschicht bei normaler Lei
stung 8 Mark verdient werden muß.
2. Für alle volljährigen Arbeiter, welche im Schicht- oder
Stundenlohn beschäftigt werden, soll eine Zulage von 20 Proz-,
für Arbeiterinnen und Jugendliche eine Lohnzulage von 10 Pro
zent gewährt werden.
3. Für Handwerker: Schmiede, Schlosser, Dreher, Klempner
und sonstige Metallarbeiter soll eine Zulage von 15 Pfennig die
Stunde gezahlt werden. Diese Zulage soll als Facharbeiter-
zulage gelten.
Die bisher gewährten Teuerungs- und sonstigen Zulagen:
bleiben von den Forderungen unberührt.
Die Verschiedenartigkeit der Forderungen erklärt sich dar
aus, daß die Betriebe im Zeitzer Revier eine höhere Teuerungs
zulage gewähren wie die Altenburger.