N Feuer- und explosionsgefährliche Stoffe
Gruppe B: _
— Sprengmittel
Nitrozellulose Petroleum Putzwolle Schwarzpulver — —
Holzkohle Flüssige Luft Nitrokörper N De a) Sprengkapseln
wolle) -
Packungs- 25% Wasser- oder
Vorbereitung Alkoholgehalt bei
ungepreßter, 15%
bei gepreßter
Nitrozellulose.
Siebe unter Benzin! Hier gelten dieselben Be- Es gelten im allgemei- Höchstens al aa
. . ı n i i ü dieselben Bestim- sind in einem Blech- oder
Eigentliche ' Frische Holzkohle Glasgefäße mitluft- Verpackung nur in In luft-, wasser- u. NEE RTL Bunsenais bei Ammoni- Pappebehälter so zu
Verpackung ist in dichte, gut leeren Doppelwän- starken, dichten alkoholdichten BERG umsalpeter. Bei Spreng- stellen, daß die einzelnen
verschließbare Be- den müssen mit Filz gut verschließ- sicher verschlosse- pulver Nr. 5 u. Spreng- Kapseln sich nicht be-
hälter zu verpacken, so verschlossen und baren Holzbehäl/« nen Holzbehältern, salpeter Nr. 5 ist die wegen können, Bei den
Holzbehälter umkleidet sein, daß %ern oder Pappe oderinPappefässern Verpackung in Weiß- Blechbehältern sind Bo-
müssen im Innern die verdampfenden fässern zulässig. oder in innen ver- blechdosen bis zu 5 kg den und Deckel mit Filz
mit dichten Stoffen Gase entweichen Das flüssige zinkten Eisenfäs- höchstens zulässig. Hier oder Tuch, die Seiten-
ausgekleidet sein u. können, ohne einen Trinitrotoluol ist sern. Verschluß muß ist auch statt der Ver- wände mit Karton zu|
sind in haltbare erheblichen Über- in Metallfässern zu in allen Fällen bei packung in Zeresin- oder bedecken.
Übergefäße einzu- druck im Innern zu versenden, deren innerem Drucke Paraifinpapier eine
setzen. Nicht mehr 2rzeugen. Außer- innerer Deckel sich nachgeben können. solche in Pergament
frische Holzkohle dem müssen die bei zu starker Bei Holz- u. Pappe- apier zulässig. Bezeich
wird in gebrauch: Gefäße durch Gasentwicklung gefäßen Zinkeinsatz Pap ® - n
ten Kakaosäcken Draht- oder Blech- selbsttätig löst. oder eine nicht un- nung: „SP. Explosiv!
gern versandt. ;treifenkörbe gegen Bezeichnung: jerbrochene Paraf-
Stöße gesichert NK [| Explosiv finpapiereinlage
sein. ——— einsetzen! Bezeich-
nung: ‚‚Nitrozellu-
lose‘ Explosiv |
Hartholzmehl oder an-
dere sandfreie Stoffe,
Füll-Material In den Körben sind
Holzwolle zulässig,
dagegen Heu,
Stroh, Sägespäne,
Torf unzulässig.
Sicherung Sackplombe in der 8
Binde
Verpackungs- ordnung und Gütertarif,
und Versand- " :
Be- Siehe Eisenbahnverkehrs
Stimmungen Siehe Seite 217 Siehe Seite 218
Besondere Vor Feuchtigkeit Folgenschwere
Gesichts- zu schützen! Bruchgefahr
punkte 7
181
180