Beamten der Bank. Für die Ernennung von Prokuristen sowie von Leitern
der Zweiganstalten und Agenturen hat er die Genehmigung des Bankausschusses
einzuholen.
Der Bankausschuß, der aus 3 vom Aufsichtsrat gewählten Vertretern
der Aktionäre, 2 vom Senat ernannten Vertretern der Noteninhaber
und Kreditnehmer und 5 stellvertretenden Mitgliedern besteht, überwacht
die gesamte Geschäftsführung der Bank und steht dem Vorstand mit
Rat zur Seite. An allen Sitzungen des Vorstandes kann er mit beratender
Stimme teilnehmen, und zu allen Sitzungen des Aufsichtsrates ist er einzuladen.
Seine Wahl erfolgt auf 3 Jahre,
Der Aufsichtsrat ist die ständige Vertretung der Aktionäre gegenüber
der Bankleitung. Er besteht aus mindestens 9 und höchstens 19 (zurzeit
18) Mitgliedern, die sämtlich Aktionäre sein müssen. Die Wahl in
den Aufsichtsrat erfolgt auf 5 Jahre. Wiederwahl der Ausscheidenden ist
statthaft. Der Aufsichtsrat bestimmt insbesondere die Grundsätze, nach
denen die Bank unter Berücksichtigung des Notenbankgesetzes, des Notenprivilegs
und der Satzung Bankgeschäfte betreiben darf und ihren
Reservefonds anzulegen und zu verwenden hat.
Die Hauptversammlung vertritt die Gesamtheit der Aktionäre;
ihre Beschlüsse sind für alle Aktionäre bindend. Jede Aktie über 100 Gulden
gibt 1 Stimme, mit der Maßgabe, daß ein Aktionär nicht mehr als
2500 Stimmen haben darf,
Die Aufsicht über die Bank wird vom Senat geführt und durch einen
Staatskommissar ausgeübt.
c) Notenausgabe und sonstige Geschäfte.
Die Bank von Danzig hat von dem Freistaate das alleinige Recht der
Notenausgabe auf 30 Jahre (bis Ende 1953) erhalten. Der Höchstbetrag
der von ihr ausgegebenen Noten darf 100 Gulden auf den Kopf der im
Gebiete der Freien Stadt Danzig dauernd ansässigen Bevölkerung nicht
übersteigen. Bei Überschreiten dieser Grenze muß der Mehrbetrag
voll in Goldmünzen oder in Noten der Bank von England oder in täglich
fälligen Forderungen in englischen Pfunden gegen diese Bank gedeckt sein
Bei einer Bevölkerungsziffer von rund 400 000 wären dies also 40 Millionen Gulden,
Tatsächlieher N otenumlauf Ende Dezember 1929: 839,3 Millionen Gulden.
Die ausgegebenen Noten müssen gedeckt sein zu mindestens 381/, 9/,
durch Goldmünzen, Noten der Bank von England oder täglich fällige
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