Full text : Bankpolitik (2.1930)

war einer der vielen Zweige des Bankgeschäftes,. Der Zahlungsmittelumlauf
 zeigte eine bunte. Mannigfaltigkeit. Die Zahl der Notenbanken
war von 8 im Jahre 1850 auf 28 im Jahre 1870. und 36 im Jahre 1881
gestiegen. Das Gesetz von 1881 gab Normativbestimmungen, hielt aber das
System der Bankvielheit aufrecht. Die rechtliche Grundlage für ein Banknotenmonopol
 wurde erst 1891 durch die Revision der Bundesverfassung
geschaffen. Die Gründung einer Bundesbank war infolge auseinander
gehender kantonaler Interessen lange Zeit unmöglich, Mehrere Entwürfe
wurden durch Volksentscheid verworfen. .
Erst das Gesetz vom 6. Oktober 1905 schuf als Aktiengesellschaft, in
Form der gemischt-wirtschaftlichen Unternehmung, ‚die ‘Zentralnotenbank,
 die Schweizerische Nationalbank (Banque nationale
suisse — Banca nazionale svizzera) und damit das tatsächliche Banknotenmonopol.
 Die Bestimmungen sind mehrfach geändert worden,
zuletzt durch Bundesgesetz vom 20. Dezember 1929.
Ihre Hauptau fg abe ist, „den Geldumlauf des Landes zu regeln
und den Zahlungsverkehr zu erleichtern“. Sie hat ferner „den Kassenverkehr
 des Bundes, soweit er ihr übertragen wird, unentgeltlich zu besorgen“,
 .
Die Bank hat keinen eigentlichen Hauptsitz. Ihren rechtlichen und
administrativen Sitz hat sie in Bern, wo die Generalversammlungen der
Aktionäre, die Sitzungen des Bankrates und in der Regel auch diejenigen
des Bankausschusses stattfinden. Die geschäftliche Leitung liegt in
Zürich, wo auch das Direktorium seine Sitzungen abhält. Die Nationalbank
 ist eine reine Noten-, Giro- und Diskontobank.
b) Verwaltungsorganisation,
Die Organe der Nationalbank sind:
1. Die Generalversammlung der Aktionäre. Formell ist
sie das oberste Organ der Nationalbank. Beschlußfähig ist sie, wenn mindestens
 30 Aktionäre anwesend sind, die zusammen wenigstens 10 000 Aktien
 vertreten. Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme, jedoch darf kein
Privataktionär für eigene und vertretene Aktien mehr als 100 Stimmen
abgeben. Die Befugnisse der Generalversammlung sind sehr gering. Es
steht ihr u. a, zu:
a) Wahl von 15 Mitgliedern des Bankrates,
b) Wahl der Revisionskommission,

zu

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