durch die darin enthaltene Arbeit bestimmt wird. Geldmenge und Warenpreis
wirken automatisch aufeinander ein. -
Auf den Lehren von Ricardo, Mac Culloch; Lord Overstone
u. a. basiert die Currency-Theorie, die besagt, ein Land
könne nur eine bestimmte Menge von Umlaufsmitteln (Münzen und
Noten) beschäftigen. Durch eine übermäßige Ausgabe von papiernen
Zahlungsmitteln würden die Warenpreise steigen. Die edlen Metalle würden,
da sie überall Abnehmer finden (im Gegensatz zu den Noten), abströmen.
Die Notenzirkulation eines Landes habe sich nicht dem Kreditbedürfnis,
sondern dem Münz- und Metallbestande anzupassen — müsse
also beschränkt werden-—, und die Noten müssen metallisch (durch
Gold) voll gedeckt sein (englische Bankverfassung). Nach der
Banking-Theorie (Fullarton, Tooke) reguliert sich der Notenumlauf
durch den Bedarf, eine starre Festsetzung der Notengrenze widerspreche
dem Wesen der Banknote. Dagegen müsse die stete Einlösbarkeit
der Note gesichert sein, und um sie zu ermöglichen, solle eine. prozentuale
Bardeckung bestehen.
Der Einfluß der Notendeckung auf die gesamte Volkswirtschaft ist oft
überschätzt worden, so auch von Tellkampf?), der zur Zeit, als das
Bankgesetz beraten wurde, Mitglied des Deutschen Reichstages war. „Die
Deckungsfrage“, sagte er, „berührt die Preise aller Gegenstände, alle öffentlichen
und Privatkontrakte, alle nationalen und individuellen Geldverhältnisse,
die Staatsfinanzen sowohl: wie den Gewinn und Verlust in Ackerbau,‘
Industrie und Handel, kurz alle öffentlichen Angelegenheiten, wie
alle häuslichen Geschäfte, wobei das Geld irgendeine Rolle spielt.“
Tellkampf und andere vertraten "auch in Deutschland in den 1870er
Jahren die Ansicht, die Banknoten seien nur Stellvertreter des baren
Geldes und demnach wie dieses zu behandeln. Wie das Gepräge der
Münze, so müsse auch die Banknote den wahren inneren Wert ausdrücken.
Das Privilegium, Noten, die nur zu 1/s in bar gedeckt sind, auszugeben,
sei einem Privilegium zum Falschmünzen ähnlich usw. Solche Ansichten
beruhen eben auf einer Verkennung des Wesens der Note. | ;
Die Banknote wird vielfach als eine „Anweisung“ der Bank auf sich
selbst definiert. Richtiger ist es, von. einem „Zahlungsversprechen“ (Verpflichtungsschein,
8 363 HGB.) zu reden, da.eine Anweisung eine an einen
Dritten gerichtete Zahlungsaufforderung ist. Die Banknote ist also ein
1) Erfordernis voller Metalldeckung ‘der Banknoten, Berlin 1873.
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