2. TEIL,
ENTSTEHUNG, ORGANISATION UND
POLITIK DER GROSSEN NOTENBANKEN.
I. Das Notenbankwesen in Deutschland,
1. Entstehung der Preußischen Bank und ihr Grundgesetz
vom 5. Oktober 1846.
Die Bevölkerung Berlins hatte sich von 1810—1845 mehr als verdreifacht,
und die Stadt war, hauptsächlich durch die neugeschaffenen
Eisenbahnen, immer mehr und mehr Handels- und Fabrikstadt geworden.
Der Bahnbau hatte enorme Summen verschlungen, Die Spekulationslust
war in allen Gesellschaftsschichten mächtig angefacht. Um sie einzudämmen,
erließ die Regierung Maßregeln, die das Übel aber noch verschlimmerten,
vor allem aber bewirkten, daß eine Geld- und Kreditnot eintrat.
Die Kgl. Giro- und Lehnbank und die beiden neben ihr bestehenden
Bankinstitute, die 1772 errichtete Seehan dlung und der 1831 in Tätigkeit
getretene Kassenverein, waren nicht in der Lage, den immer
größer werdenden Geldbedürfnissen zu genügen, Daß etwas zur Beseitigung
der herrschenden Geldnot geschehen müsse, darüber war man sich
auch in Regierungskreisen klar, Kopfzerbrechen bereitete aber das Wie?
Zahlreiche Projekte lagen der Regierung vor: Schaffung einer Hypothekenbank,
eines Pfandbriefamtes, einer Zettelbank. „Banken“ —
„Noten“ — „Vermehrung der Zirkulationsmittel“ — das waren die Forderungen,
die nun täglich lebhafter zur Zeitparole erhoben wurden. Die
Regierung verhielt sich den drängenden Forderungen gegenüber, deren
Massenhaftigkeit und Einstimmigkeit wohl den Beweis eines wirklichen
Volksbedürfnisses liefern konnte, ziemlich abwartend !).
Da kam aus dem benachbarten Dessau die Nachricht, daß hier ein
großes Bankunternehmen geplant sei. Eine „Deutsche Bank“ mit einem
Grundkapital von nicht weniger als 100 Millionen Talern — das bei den
1) S. August Theodor Woeniger, Die Preußische Bank. Berlin 1848, 8. 51.
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