steigenden Bedürfnissen der Industrie, des Handels und des Verkehrs
auf 200 Millionen Taler zu erhöhen wäre — sollte errichtet werden, mit
der Befugnis, Noten in Höhe des jeweiligen Aktienkapitals auszugeben,
„Will Deutschland Freiheit, Politik, Kultur, Zivilisation, Wohlstand,
Volksmacht, will es: die gründliche Heilung des Proletariats, so erfülle es
vorab die Bedingung, welche allein zu diesem Zwecke führen kann, es
gründe eine Nationalbank, die gleich dem Granitfels im Meer in Friedensund
Kriegszeiten der Industrie, dem Handel und Ackerbau in allen Gauen
fördernd und unerschüttert zur Seite steht.“ Ein Reklameschriftsteller
der Gegenwart könnte auch kaum mehr an schönen Redensarten bieten.
Die preußische Regierung erklärte, sie werde niemals diesem Dessauer
Institut gestatten, Filialen oder Agenturen in Preußen zu errichten. Das
bewirkte, daß in dem Statut der Dessauischen Bank das Maximalkapital
auf 25% der ursprünglichen Summe, auf 50 Millionen Taler herabgesetzt
wurde. Als dann die preußische Regierung weiter erklärte, daß die Noten
des Dessauischen Institutes an den preußischen Kassen nicht angenommen
werden würden, erfolgte eine weitere Herabsetzung des Grundkapitals auf
15 Millionen Taler, d. h. — auf dem Papier. Tatsächlich kam die Bank
in der geplanten Form überhaupt nicht zustande, An Stelle einer Deutschen
Bank mit einem Grundkapital von 100 oder 200 Millionen Talern
wurde die Anhalt-Dessauische Landesbank mit einem Kapital von 2% Millionen
Talern errichtet. Der preußisch-dessauische Bankkrieg endete so
sehr friedlich, und man beglückwünschte sich auf beiden Seiten zu dem
guten Ausgange.
An Preußen war es nun aber, derartige Maßregeln zu treffen, daß es in
Zukunft auswärtige Konkurrenz nicht mehr zu befürchten brauchte. Die
Hauptfrage war: Staatsbank oder Privatbank?
Aus der großen Zahl der Vorschläge akzeptierte man den, für den sich
die Mehrheit der liberalen Presse erklärte: Unabhängiges, auf soliden
Grundsätzen beruhendes Privatsystem mit Oberaufsicht des Staates, Dieser
sicherte sich so die Vorteile einer Staatsbank, ging andererseits aber
Verbindlichkeiten in pekuniärer Beziehung nicht ein. Wenn auch von verschiedenen
Seiten erklärt wurde, es sei des Staates nicht würdig, mit
Privatpersonen eine gemeinschaftliche Spekulation zu treiben, so ließ sich
die Regierung doch dadurch nicht irre machen.
Am 20. Juli 1846 erfolgte die Bekanntmachung des Staatsministers
Rother über die Beteiligung von Privatpersonen an der Bank. Zeichnungen
wurden angenommen bei der Hauptbank zu Berlin, der Bank zu
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