Full text : Bankpolitik (2.1930)

Auf dem VIII, 1865 in N ürnberg tagenden Volkswirtschaftlichen Kongreß wurden
folgende Resolutionen gefaßt: „Die Privilegierung von Banken, namentlich von
Zettelbanken, verhindert die gesunde Entwickelung des Bankwesens, sie erzeugt mit
die großen volkswirtschaftlichen Nachteile, an denen noch immer der Geldverkehr
in Deutschland leidet, sie schädigt namentlich die Entwickelung des Depositen- und
Schecksystems, während dessen besondere Pflege die Hauptaufgabe des Bankgeschäftes
ist. — Die Vermehrung von Zirkulationsmitteln durch Emission von privilegierten
Wertzeichen, insbesondere von Staatspapiergeld, ist zu verwerfen. — Den jetzt in
einzelnen deutschen Staaten vorhandenen Mangel an bequemen Geld- und Wertzeichen
kann solche Vermehrung nicht beseitigen, mindern wird ihn die Entwickelung
 und Vermehrung von Depositenbanken, ganz beseitigen kann ihn
aur die endliche Herstellung der deutschen Münzeinheit.“
Das Jahr 1866 gab der Preußischen Bank die Möglichkeit, ihre Feuerprobe
 abzulegen. Mit Ausbruch des Krieges war eine Panik ausgebrochen,
die auf das Geld- und Kreditwesen äußerst ungünstig gewirkt hätte, wenn
nicht die Preußische Bank kräftig eingetreten wäre. Die Bank schreibt in
ihrem Jahresbericht für 1866: „Die Aufgabe der Bank in dieser Zeit war
um so schwieriger, als gleichzeitig mit den enormen Ansprüchen an ihre
Hilfe, welche die Anlage in Wechsel- und Lombardgeschäften in einer
einzigen Woche um fast 10 Millionen in die Höhe trieb, die Banknoten
massenhaft in die Bankkassen zurückströmten. Sie hat diese, wie alle
anderen, mit einem großen Kriege unzertrennlich verknüpften Schwierigkeiten
 glücklich, freilich nicht ohne große pekuniäre Opfer überwunden
and dadurch dem Lande bewiesen, daß sie ihrer gemeinnützigen Bestimmung
 gewachsen ist“

4. Die deutschen Notenbanken von 1866—1875,
Das Bankgesetz vom 14. März 1875.
Das Kriegsjahr 1866 war für die weitere Entwickelung des Notenbankwesens
 in Deutschland entscheidend. Mehr als je noch trat jetzt der
himmelweite Unterschied zwischen der Preußischen Bank und den anderen
Notenbanken hervor. Während jene bereit und in der Lage war, allen
berechtigten Kreditansprüchen zu genügen, versagten die anderen Notenbanken
 gänzlich, zu einer Zeit, wo man ihre Hilfe am nötigsten brauchte.
Es mußte so kommen, weil ihre ganze Organisation und Tätigkeit nur
auf ruhige, normale Zeiten zugeschnitten war. 1866 war aber auch insofern
 ein Wendepunkt für das deutsche Notenbankwesen, weil jetzt für
seine Vereinheitlichung eine staatsrechtliche Grundlage bestand, Im Norddeutschen
 Bund war ein Zentralorgan für Gesetzgebung und Verwaltung
            
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