Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 1)

Religiöse Bewegung; Luther. 
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verantwortlicher Hirt seiner Gemeinde, konnte er sich bei der 
innerlichen, persönlichen Abweisung des Ablaßtreibens nicht 
beruhigen. Er sah, wie Tetzel im Nu zerstörte, woran er lange 
gebaut; er fühlte am Körper der Gemeinde die religiöse Zer— 
setzung. Da hielt es ihn nicht. Er sprach von der Kanzel 
gegen die Ablaßpraxis des Dominikaners; seit 1516 lassen sich 
seine Warnungen verfolgen. Aber sie verfehlten des Eindrucks. 
So blieb nichts übrig, als andere Mittel der Einwirkung zu 
suchen. 
Die Möglichkeit hierzu bot Luthers Stellung als Professor. 
Es war oft geübte Sitte, daß gefeierte Universitätslehrer zur 
Erörterung schwieriger Probleme ihrer Wissenschaft Thesen 
aufstellten und zu deren Disputation die Gegner auf bestimmte 
Frist einluden. Nun war es auch in der Ablaßlehre möglich, 
über eine ganze Anzahl unsicherer Punkte Thesen aufzustellen, 
und es war sachgemäß, in sie auch solche Punkte einzubeziehen, 
die auf das sittlich Bedenkliche der Ablaßpraxis hinwiesen, wie 
sie geübt ward. 
Am 31. Oktober 1517, am Vorabend Allerheiligen, schlug 
Luther mit Rücksicht auf die 94 Bestimmungen, welche Erz— 
bischof Albrecht seinen Unterkommissaren mit auf den Weg 
gegeben hatte, 95 Thesen an die Pforten der Wittenberger 
Allerheiligenkirche an; zugleich versandte er eine Anzahl von 
Exemplaren des Anschlags als Einladung zur Disputation: 
es war das herkömmliche Verfahren. 
Über das Herkommen hinaus aber gingen teilweis Inhalt 
und Form seines Plakates. Zwar zeigen die Thesen im ganzen 
noch rein scholastischen und schulgemäßen Charakter; doch sieg— 
reich äußert sich hier und da schon die sittliche Entrüstung 
über die springenden Punkte des Unfugs, und die Formu— 
lierung zeigt gelegentlich bereits den künftigen Volksprediger 
und Agitator. „Wer durch Selbsthilfe meint seiner Seligkeit 
gewiß zu sein, der wird ewiglich verdammt sein samt seinen 
Lehrmeistern. Der Papst will und kann keine andern Sünden— 
strafen erlassen, als die, die er nach seinem und der kirchlichen 
Satzungen Befinden auferlegt hat. Jeglicher Christ hat, wenn 
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