— 819 —
Bergarbeiter selbst sind jederzeit bereit, Mehrleistungen an
Krankenkassenbeiträgen zu übernehmen, um den Familien
krankfeiernder Kameraden möglichst auskömmliche Unterstützun
gen zu gewährleisten.
In Erkenntnis der Notwendigkeit weiteren Entgegenkom
mens der Herren Werksbesitzer haben die beiden Konferenzen am
3. und 10. d. Mts. einstimmig die Unterzeichneten beauftragt, die
Kriegsamtsstelle Leipzig zu bitten, eine gemeinschaftliche Ver
handlung der Werksverwaltungen und von den Belegschaften zu
wählende Delegierte sowie der unterzeichneten Vertreter der ge
werkschaftlichen Bergarbeiterverbände veranlassen zu wollen.
Indem wir vorstehenden Beschluß hierdurch der Kricgsamts-
stelle unterbreiten, gestattenKvir uns zugleich die sehr ergebene
Bitte, dem auf ungestörten Fortgang der Kohlenförderung hin
zielenden Wunsche unserer Auftraggeber Rechnung tragen zu
wollen.
Anschließend hieran gestatten wir uns noch, darauf hinzu-
weisen, daß am 6. Februar d. Js. auch in München von dem
Berggewcrbegerichte als Einigungsamt gemeinschaftliche Ver
handlungen zwischen Werksvertretern und Belegschaftsdelegierten
sowie den Leitern der zuständigen gewerkschaftlichen Bergar
beiterverbände stattgefunden und zu beiderseitig befriedigenden
Ergebnissen geführt haben.
Die gleichen Ergebnisse wurden in einer gemeinschaftlichen
Verhandlung am 26. Februar d. Js- erzielt zwischen dem Ar-
üeitgeberverband im rheinischen Braunkohlenrevier und de» Lei
lungen der zuständigen gewerkschaftlichen Bergarbeiterverbände.
Ergebenst!
Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Bezirksleitungen
Zwickau i. Sa. und Lugau-Oelsnitz. I. A.: Fr. Langhorst.
Für den Gewerkverein christl. Bergarbeiter Deutschlands,
gez. G. Hartmann-Dresden.
Antwort der Kricgsamtsstelle Leipzig.
Auf die Eingabe der Organisationsvertreter an die Kriegs
amtsstelle in Leipzig vom 18. März 1018 erging an die Bezirks
leitung unseres Verbandes in Zwickau am 30 März folgende
Antwort:
„Tie Kriegsamtsstelle bestätigt den Empfang Ihres
Schreibens vom 18. d. Mts. und teilt Ihnen mit daß sie über
diejenigen Beschwerdepunkte, welche genaue Angaben enthalten,
Erörterungen anstellen wird. Soweit die Angaben allgemeiner
Natur ohge Angabe bestimmter Tatsachen bzw. bestimmter
Werke enthalten, kann die Kriegsamtsstelle, bevor ihr genaue
Angaben nicht gemacht sind, vorläufig nichts weiter unter
nehmen