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sind nun nach btefen Schichtlöhnen dergestalt festgesetzt, daß für
die Kassenmitglieder mit einem Schichtlohn von 6 Mark und
darüber der Grundlohn 8 Mark, bei einem Schichtlohn von 5
Mark bis 5,90 Mark der Grundlohn 6,80 Mark; bei einem
Schichtlohn von 4 Mark bis 4,90 Mark der Grundlohn 6,40 Mark;
bei einem Schichtlohn von 3,10 Mark bis 3,90 Mark der Grundlohn
5 Mark; bei einem Schichtlohn von 2,70 Mark bis 3 Mark
der Grundlohn 4,50 Mark; bei einem Schichtlohn von 2,20 Mark
bis 2,60 Mark der Grundlohn 4 Mark; bei einem Schichtlohn
von 1,70 Mark bis 2,10 Mark der Grundlohn 3,60 Mark; für die
weiblichen Mitglieder der Grundlohn 2,30 Mark, und für die
Jugendlichen 1,80 Mark beträgt- Bei den meisten Kassen werden
nur 60 Prozent des Grundlohnes als Krankenunterstützung gezahlt,
nur bei der Kasse der Gewerkschaft Morgenstern 66 Prozent,
Ta es im ganzen Zwickauer Revier keinen Bergarbeiter
mit einem Schichtlohn von 6 Mark und darüber gibt, so kann
auch niemand die Krankenunterstützung aus der höchsten Grundlohnklasse
erreichen.
Im ß 180 der Reichsversicherungsordnung sind aber nicht
Teillöhne, sondern die vollen Tagesentgelte bis zur Höhe von
8 bzw. 10 Mark gedeckt. Tie Festsetzung der Grundlöhne nach
Schichtlöhnen steht also im Widersprüche mit deni sozial fortschrittlicheren
Geiste der reichsgesetzlichen Vorschriften. Im Lugau-Oelsniher
Reviere sind die Grundlöhne zwar nach 6cm gesamten
individuellen Tagesarbeiterverdienste festgesetzt, aber die
Krankenunterstützungen betragen dort bei den meisten Kassen nur
60 Prozent der Grundlöhne, nur bei zwei Kassen 60 Prozent, so
daß bei diesen letzteren die Krankenunterstutzungen 6 Mark und
darüber betragen. Was bei diesen einzelnen Kassen möglich ist,
kann bei den anderen nicht unmöglich sein. 8 180 der RVO. gibt
den Krankenkassen das Recht, die Krankenunterstützungen bis auf
76 Prozent der Grundlöhne zu bemessen. Der Bochumer Knappschaftsverein
zahlt z. B. 60 Prozent des Grundlohnes und erhalten
infolgedessen dort die Mehrheit der Bergarbeiter einschließlich
Kindergeld täglich 6 Mark Krankenunterstützung.
Wer in so engen Beziehungen zur Bergarbeiterschaft
steht wie wir Unterzeichnete, der kann sich täglich von der verzweiflungsvollen
Lage derjenigen Bergarbeiterfamilien überzeugen,
deren Ernährer längere Zeit krank feiern muß. Zeitgemäße
Erhöhungen sind unerläßlich und möglich, und zu diesem
Zwecke ist die mehrfach erwähnte Bundesratsverordnung erlassen
worden- Sie scheiterten bisher an den entgegenstehenden
finanziellen Interessen der Herren Werksbesitzer, die nicht die
mit solchen Erhöhungen vielleicht verbundenen Beitragserhöhungen
tragen wollen. Wegen weniger 1000 Mark Mehrleistung
an Krankenkassenbeiträgen sollte man aber nicht hunderte Familien
krankfeiernder Bergarbeiter bitterster Not aussetzen. Die