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in letzter Linie aufs engste mit naturalen Vorgängen, mit Produktion und Ex
port, Verbrauch und Import Zusammenhängen. Wenn wir heute von einer
„schlechten Valuta“ sprechen, so drücken wir damit zum Teil aus, daß das
deutsche Geld im Auslande nicht gern genommen wird, weil Deutschland für
dies Geld keine Waren zu liefern imstande oder willens ist. Wirklich durch
geführte Ausfuhrverbote können die Valuta schädigen, selbst dann, wenn ge
nügend viel Waren im Inlande vorhanden sind. Deutschland kann dagegen
seine Valuta verbessern, wenn es Waren in genügendem Maße abgibt, wobei
drr Preis infolge der allgemeinen Not eine wesentlich geringere Rolle als in
Friedenszeiten spielt. Zahlungen ins Ausland leisten heißt im gewissen Sinne
die Verpflichtung auf sich nehmen, dem Auslande späterhin Waren oder Lei
stungen irgendwelcher Art zur Verfügung zu stellen. Ein Staat, welcher in
großen Mengen Waren einführt, Zahlungen leistet und dann ein allgemeines
Ausfuhrverbot erläßt und durchführt, Ankäufe von Grund und Boden durch
Ausländer verhindert, die Beteiligung derselben an Unternehmungen verbietet,
bewirkt damit eine Art Bankerott. Die im Auslande befindlichen Gelder
und Anweisungen, welche auf diesen Staat lauten, werden damit wertlos.
Zwischen diesem äußersten Fall und dem freien Verkehr gibt es zahlreiche
Zwischenstufen. Die Aus- und Einfuhrverbote gestalten sich immer mehr zu
einem geschlossenen Ganzen aus, und es ist zunächst nicht abzusehen, wann
diese Bewegung, welche grundsätzliche Veränderungen der ganzen deutschen
Geldordnung mit sich bringt, ihr Ende erreicht.
Die Weigerung Schwedens, Gold in Zahlung zu nehmen, hing in gewissem
Sinne mit der Überzahl an Ausfuhrverboten zusammen, fehlte doch die Sicher
heit, für dies Gold jederzeit Waren erhalten zu können. Wer nur Geld,
aber keine Ware hat oder versprechen kann, tritt heute wesentlich zurück.
Die Aus- und Einfuhrverbote erzwingen, wie wir sahen, Vereinbarungen
über Ausfuhr und Einfuhr von Waren ; in ähnlicher Weise bedingen die Preis
festsetzungen seitens der Regierungen und Zentralen, daß die Kompensations
verträge in steigendem Maße auch Preisbestimmungen aufnehmen. Was
hilft einem Staat das Recht, bestimmte Waren aus einem anderen Staat be
ziehen zu können, wenn die Preise ins Ungemessene gesteigert werden? Auf
die Einzelheiten solcher Abmachungen, insbesondere aut den gegenseitigen
Schutz vor Bewucherung durch Lieferanten einzugehen, ist hier nicht der Ort.
Aber die Abmachung, daß bestimmte Warenarten und bestimmte Waren
mengen zu mehr oder weniger bestimmten Preisen aus- und eingeführt werden,
genügt noch nicht. Die liefernden Unternehmer können Schwierigkeiten machen,
die Eisenbahnen können mit der Beistellung von Transportmitteln zögern. In
den Kompensationsverträgen, welche die Schweiz und Deutschland miteinander
getroffen haben, wird daher ausdrücklich festgesetzt, daß die Regierungen die
Lieferungen bei den Lieferern betreiben und den Transport der
Waren fördern werden. Die Wichtigkeit solcher Abmachungen erhellt
daraus, daß die Möglichkeiten, ohne Änderung der Gesetze bestimmte Maß
nahmen zu verhindern, sowohl für Private wie für Behörden zahllos sind. Als
die österreichische Regierung auf die Raffinerie Limanowa einige Jahre vor
dem Krieg einen erheblichen Druck ausüben wollte, verzögerte sie die Bei
stellung der Zisternenwagen, ließ die Fernsprecher abhängen — wozu sie ohne
weiteres in der Lage war, weil nach österreichischem Recht kein Benutzungs
recht der Partei besteht — und kündigte die Schleppgleise. Derartige Maß
nahmen größeren und kleineren Stils spielen dort, wo Verwaltungswirtschaft
und Verkehrswirtschaft Zusammentreffen, immer eine große Rolle. Eine nicht
unwichtige Aufgabe verwaltungswirtschaftlicher Studien könnte es sein, fest
zustellen, welche Eingriffe ähnlicher Art innerhalb der bestehenden
Ordnung dem Staate und gewissen privaten Stellen möglich sind. Dies zu
wissen, ist sowohl für jene von Wichtigkeit, welche mit Besorgnis den Leviathan
Staat sich regen sehen, der erst allmählich sich seiner Kräfte bewußt wird, als
auch für jene, welche im Staat den Hort der Ordnung und Sicherheit be
grüßen und möglichst viele Änderungen der Wirtschaftsordnung kurzerhand
auf dem Verwaltungswege durchführen wollen.
Der einfachste Fall des Kompensationsverkehrs liegt wohl vor, wenn einfe