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XII.
Grundsätzliches über den Kompensationsverkehr
im internationalen Wa enhandel.
(1917.)
1. Kompensationsverkehr.
In der letzten Zeit melden die Zeitungen unaufhörlich, daß neue Export-
und Import Organisationen verschiedenster Art gegründet werden. Dies
hängt eng mit den Friedensschlüssen im Osten zusammen, wird doch der „gegen
seitige Austausch der Warenüberschüsse'' ausdrücklich im Friedensvertrag mit
der Ukraine hervorgehoben. Neben die sonst in Friedensverträgen üblichen
Handelsabmachungen, die sich auf Zollsätze und damit Zusammenhängendes
beziehen, tritt nun, mehr oder weniger scharf ausgesprochen, die Kompen
sationsabmachung, die den Austausch bestimmter Warenarten,
sowie bestimmter Warenmengen vorsieht. Da sehr vieles dafür spricht,
daß der internationale Ko mpensations verkehr zu einem üblichen
Instrument der Handelspolitik, mindestens auf einige Zeit, werden wird, emp
fiehlt es sich, sein Wesen näher zu betrachten und, ohne zu ihm Stellung zu
nehmen, ihn als Bestandteil umfassenderer Veränderungen zu begreifen.
2. Kriegswirtschaft und Naturalwirtschaft.
Der Kompensationsverkehr im internationalen Warenhandel gehört zu jener
Gruppe von Kriegserscheinungen, die man am zweckmäßigsten als natural-
wirtschaftlich gerichtete bezeichnet. Um Mißverständnisse zu vermeiden,
sei hervorgehoben, daß unter „N at uralwirtschaft" in diesem Sinne nicht
die „geschlossene Hauswirtschaft" verstanden wird, sondern jede Wirtschafts
form, in welcher Abmachungen, Leistungen und derlei mehr sich auf Mengen
und Anteile bestimmter Art beziehen, während in der Qeldwirtschaft
bei den Abmachungen und Leistungen die Art der Mengen und Anteile unbe
stimmt bleibt. In der Naturalwirtschaft wird etwa einem Beamten eine be
stimmte Menge Brot, Kleiderstoff, Wohnung usw. als Gehalt zugewiesen,
in der Geldwirtschaft eine bestimmte Geldsumme, das heißt der Anspruch
aut Dinge verschiedenster Art, der dann durch Vermittlung des Marktes
realisiert wird. Wir kennen in der Geschichte des Altertums ganze Staaten,
welche naturalwirtschaftlich verwaltet wurden ; so hat man im ältesten Ägypten
die Steuern in Naturalien eingehoben, die Beamtengehälter in Naturalien aus
bezahlt. Reste solcher naturalwirtschaftlichen Einrichtungen lebten z. B. im
Zeitalter Alexander des Großen wieder auf ; wir treffen in Ägypten einen aus
gebildeten Naturaliengiroverkehr an, welcher dem modernen Geld
giroverkehr durchaus an die Seite gestellt werden kann. Naturalwirtschaftliche
Einrichtungen können grundsätzlich ebenso auf hauswirtschaftlichem, wie auf
volkswirtschaftlichem und weltwirtschaftlichem Gebiet wirksam werden. Dabei
kann es zu einer naturalen Kreditwirtschaft kommen und ein naturalwirtschaft-
liches System verwickeltster Art ausgebildet werden. Ist der Tausch ausschlag
gebend, so sprechen wir von einer naturalen Verkehrswirtschaft,
sind die Entscheidungen staatlicher oder privater leitender Stellen bestimmend,
dann empfiehlt es sich, von naturaler Verwaltungswirtschaft zu
sprechen. In Kriegszeiten hat die unmittelbare Verfügungsgewalt über