Full text: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Als im Jahre 1896 das Bürgerliche Gesetzbuch im Reichstag zur 
Annahme kam, wurden von sozialdemokratischer Seite stark besuchte Franen- 
versammlungen veranstaltet, in denen gegen die Bestimmungen des Gesetz 
buchs protestiert wurde, durch welche insbesondere die Frauen und Mädchen 
der Arbeiterklasse rechtlich und in sonstiger Linsicht benachteiligt wurden. 
Gegen die Lex Recke zur Erwürgung des Vereinsrcchts in Preußen, 
die im Frühjahr 1897 das Licht der Welt erblickte, legten im Mai und 
Juni jenes Jahres verschiedenartige Versammlungen der Berliner Arbeiter 
Protest ein. Den Anfang machten am 20. Mai 14 große Volksversamm 
lungen, die von der politischen Partei veranstaltet waren, und an sie schlossen 
sich in den nun folgenden Wochen weitere Proteswersammlungen, ins 
besondere am 9. Juni eine Reihe gewerkschaftlicher Massenversammlungen, 
an, die alle der Abwehr jenes Reaktionsversuches gewidmet waren. 
Am 21. Februar 1898 protestierten fünf gewerkschaftliche Massen 
versammlungen in Berlin und ebensolche Versammlungen in Charlotten 
burg und Schöneberg sowie in den folgenden Tagen Gewerkschaftsversamm 
lungen in Nixdorf und Spandau gegen das fünf Wochen vorher vom 
„Vorwärts" bekanntgegebene geheime Rundschreiben des Grafen Posa- 
dowsky vom 13. Dezember 1896, das von den Behörden und Unternehmern 
Gutachten darüber einforderte, ob nicht ein erhöhter Schutz gegen „Miß 
brauch des Koalitionsrcchts seitens der Arbeiter" notwendig sei. Ein zweites 
Mal traten 1898 die Berliner Gewerkschaften mit Proteswersammlungen in 
Aktion, als am 5. September Wilhelm II. in Oeynhausen ein Zuchthaus 
gesetz gegen „Verführung zum Streik, Streikzwang und dergleichen" an 
kündigte, und als die angekündigte Zuchthausvorlage am 1. Juni 1899 
vor den Reichstag gebracht wurde, antwortete am 7. Juni die Berliner 
Arbeiterschaft in 19 bis zum Erdrücken gefüllten Massenversammlungen mit 
geharnischtem Protest gegen dieses „Produkt krassesten Klassenvorurteils" 
und „Attentat auf das Koalitionsrecht". Die überall mit Begeisterung 
angenommene Resolution, in der der Gesetzentwurf solchermaßen gekenn 
zeichnet wurde, hob noch besonders als Beweis für dessen „Feindseligkeit 
gegen die berechtigte Selbsthilfe der Arbeiter" den Satz aus seiner Be 
gründung hervor, daß es sich gerade bei den Arbeitswilligen „um ruhige, 
in die Staatsordnung sich schickende, für den Staat besonders nütz 
liche Elemente handelt, welche in ihren mit den Staatsinteressen zusammen 
fallenden persönlichen Interessen wirksam zu schützen eine wichtige und dring 
liche Aufgabe der Staatsgewalt" sei. Auch in diesem Falle folgten die 
Vororte dem Berliner Beispiel, und ebenso hielten noch die Arbeiter ein 
zelner Berufe besondere Protestversammlungen ab. 
Nachdem schon gelegentlich einer Vorlage auf Erhöhung der deut 
schen Kriegsflotte, die im Winter 1897/98 zur Verhandlung und An 
nahme kam, in Berliner Volksversammlungen Protest erhoben worden 
war (so unter anderen am 1. Februar 1898), gab die noch keine zwei 
Jahre später — am 26. Januar 1900 — dem Reichstag unterbreitete 
neue Flottenvorlage, wonach die Schlachtflotte und der Bestand an 
großen Auslandsschiffen des Reichs verdoppelt werden sollten, das 
Signal zu einer besonders eindrucksvollen Gegendemonstration. Am 7. Fe 
bruar 1900 fanden in Berlin und einigen Vororten — andere Vororte 
folgten tags darauf und weiterhin — 19 große Volksversammlungen statt.
	        
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