Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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schöpfende  Beratung  des  Zolltarifs  in  seinen  Einzelheiten  gewaltsam  verhindert ­
  und  das  Recht  der  Minderheit  mit  Füßen  getreten  worden  sei.
„Die  Arbeiterschaft  Berlins",  heißt  es  in  der  Resolution,  „Protestiert
entrüstet  gegen  diesen  parlamentarischen  Staatsstreich  der  Mehrheit,  gegen
die  Vergewaltigungen  und  Beschimpfungen  und  spricht  den  Vertretern  der
Sozialdemokratie,  als  den  wahren  Volksvertretern,  ihren  Dank  und  ihre
Bewunderung  aus  fiir  die  unermüdliche  Tapferkeit,  mit  der  sie  die  Interessen ­
  des  Proletariats  gegen  die  Anschläge  der  Junker,  Pfaffen  und  Scharfmacher ­
  verteidigt  haben."  Nachdem  der  Zolltarif  in  der  Nacht  vom  13.  zum
14.  Dezember  durchgejagt  war,  vertagte  sich  der  Reichstag,  so  daß  eine
unmittelbar  darauf  veranstaltete  Antwort  der  Berliner  Arbeiterschaft  in  seiner
Abwesenheit  erfolgt  wäre.  Kaum  jedoch,  daß  der  Reichstag  wieder  zusammengetreten ­
  war,  wurde  in  32  Volksversammlungen  in  verschärfter  Form  gegen
die  verfassungswidrige  Art  der  Fertigstellung  dieses  Gesetzes  protestiert  und
die  Wählerschaft  aufgefordert,  den  Protest  dadurch  wirksam  zu  machen,  daß
sie  bei  der  bevorstehenden  Reichstagswahl  die  Sozialdemokratie  nach  Möglichkeit ­
  in  ihrem  Kampf  unterstütze.
Zum  großen  westfälischen  Bergarbeiterstreik  von  1905  nahmen  am
24.  Januar  1905  die  Berliner  Arbeiter  in  28  Versammlungen  Stellung,
indem  sie  den  Streikenden  ihre  Sympathie  ausdrückten,  ihnen  materielle
Lilfe  in  Aussicht  stellten,  die  dann  auch  in  reichlichem  Amfange  von  Berlin
geleistet  wurde,  ein  Reichsberggesetz  verlangten,  das  den  Arbeiter  in  bezug
auf  Löhnung,  Arbeitszeit,  Gesundheitsschutz  usw.  sicherstellen  müsse,  und
die  Forderung  der  Verstaatlichung  der  Bergwerke  wiederholten.
Am  8.  August  1905  fanden  wiederum  26  Volksversammlungen  in
Sachen  der  Fleischvcrteuerung  statt,  die  insbesondere  die  Aufhebung
der  Grenzsperre  verlangten.  Am  3.  November  protestierten  die  Tabakarbeiter ­
  Berlins  gegen  die  in  der  famosen  Reichsfinanzreform  des
Staatssekretärs  v.  Stengel  vorgeschlagene  Erhöhung  der  Tabaksteuer.
Am  21.  November  demonstrierte  eine  große  Versammlung  von  Gastwirtsgehilfen ­
  für  Ausdehnung  des  Arbeiterschutzes  im  Gastwirtsgewerbe, ­
  und  am  17.  Dezember  protestierten  die  Brauereiarbeiter
gegen  die  in  der  Stengelschen  Vorlage  gleichfalls  verlangte  Erhöhung
der  Brausteuer.
Damit  ist  die  Reihe  der  wichtigsten  Demonstrationen,  die  entweder
ausschließlich  oder  doch  in  erster  Linie  an  die  Adresse  der  Gesetzgeber
gerichtet  waren,  erschöpft.  Es  kann  selbstverständlich  hier  nicht  ihre  mittelbare ­
  oder  unmittelbare  Wirkung  auf  die  Gesetzgebung  untersucht  werden.  Wer
sich  aber  mit  der  Geschichte  der  Gesehgebungsmaterien  beschäftigt,  auf  die
sie  sich  bezogen,  der  wird  sich  überzeugen,  daß  zwischen  den  Demonstrationen
und  dem  Gang  der  Gesetzgebung  ein  viel  engerer  Zusammenhang  besteht,
als  es  mancher  sich  vorstellen  mag.  Gewiß  wird  eine  einzelne  Oppositionspartei ­
  nur  ganz  ausnahmsweise  durch  Versammlungen  die  Geschgebungs-Mehrheit
  direkt  und  sofort  zu  Maßnahmen  in  ihrem  Sinne  bewegen.  In
der  Regel  ist  schon  viel  erreicht,  wenn  es  ihr  gelingt,  eine  öffentliche
Meinung  zu  schaffen  oder  zu  verstärken,  deren  Einfluß  sich  auch  die
Mehrheitsparteien  und  die  auf  sie  gestützten  Gesetzgeber  nicht  entziehen
können.  Doch  sind  immerhin  eine  ganze  Anzahl  von  Gesetzesentwürfen,
gegen  welche  die  Berliner  Versammlungen  Protestresolutionen  faßten
            
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