Full text: Vorschläge zu Siedlungskorrekturen in der Gemeinde Thayngen (Kanton Schaffhausen)

gangs: und Zufahrisaufwand bewirt[haftet 
werden, ijt wiederum nicht gleidgültig. 
Wir mülfen uns an diejer Stelle eine 1hev- 
retijdhe Kalkulation über die Abhängigkeit des 
Wirtihaftserfolges von der Grundjtüdentfjer- 
nung unter Beachtung der eben erwähnten ver- 
Ihiedenartigen Einjlühle erlaljen und uns da- 
mit begnügen, auf die Erfahrungstatfache in 
unferer Siedlungspraxis abzujtellen, welde 
befagt, daß — wir wollen jehr weit gehen —, 
bei einer Entfernung von mehr als drei Kilo- 
metern von der Wirtihaftsbalis der Be: 
trieb recht eigentlig unwirtjHajtlich 12ird. 
Liegen die Wirtidhaftsareale, wie Dies bei 
Thayngen der Fall ijlt, außerdem noch 100 Me- 
ter höher über der Wirtjhaftsbalis, [jo ijt Die 
Grenze der wirtidhaftlihHen Entfernung fdhHon 
bei 2 Kilometern erreicht. WirklihH zwed: 
mäßig ift eine Wirt{Haftseinridhtung aud) bei 
diefer Dijtanz no nicht. Das hHeikt, eine er: 
träglige Exijtenz muß mit übergroßen Arbeits“ 
aufwänden erkauft werden. 
In der Beurteilung der Befiedlungsnotwen- 
digkeit eines Grunditüdes fommt es aber nicht 
nur auf die Entfernung des Grundjtüdes von 
der Wirt/hHaftsbafis, fondern auch auf Die 
„innern“ Verhältnifljebdes Grund: 
tücdes an. Ein jtart geneigtes Grundijtüdc, 
an ji arrondiert und ausreidhend zur CErrich: 
tung einer bäuerliden WirtjHafjtseinheit, Kann 
dur Injtallierung einer medanijden Güllen- 
verteilungsaniage in Verbindung mit einer 
auf dem Grundjtüc fjelbit errichteten Hofanla- 
ge ein fehr abträglides, rentables Stüg Land 
werden. Bleibt es ohne Befiedlung, fo wird 
es, gleichgültig, ob feine Entfernung von der 
Wirtjhaftsbafis ein oder zwei Kilometer be» 
trägt, immer einer ertenfiven Nukgung (Weide: 
{and ufw.) vorbehalten bleiben. Nom etwas 
anderes it zu beachten. Der Koltenauf-
	        
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