Full text : Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

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keiten gemacht wird. Somit steht auch die Abhängigkeit der Höhe
der Generalunkosten vom Umsatz im Widerspruch zu einem willkürlichen
 monopolistischen Vorgehen.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände kommt eine mono-Polistische
 Machtentfaltung für eine einsichtige Kartelleitung nur
als vorübergehende Möglichkeit in Frage, und man kann eine auf
die Dauer berechnete Marktpolitik des Kartells mit der mono-Poloider
 Bildungen in Parallele setzen. Man versteht unter
monopoloiden Bildungen*) Fälle gehemmter Monopolpolitik einer
Nach wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegenden Monopolstellung.
 Hier sind zwar alle äußeren Umstände für eine vollständige
Monopolstellung gegeben, die restlose Verfolgung der auf größtmöglichen
 Gewinn gerichteten Preispolitik werden jedoch den Monopolisten
 durch Hindernisse gesellschaftlicher oder rechtlicher Natur
— also nicht aus Konkurrenz entspringenden— unmöglich gemacht.
Ähnlich zielt die Marktpolitik klug geleiteter Kartelle nicht auf
monopolistische Ausnützung der Machtstellung, die zwar an sich
Möglich wäre, sondern sie verzichtet darauf, nicht nur im Hinblick
auf Hindernisse gesellschaftlicher oder rechtlicher Natur, sondern
auch unter Rücksichtnahme auf die Gefährdung ihrer Macht-Stellung
 durch die Relativität derselben.
Daher besteht die organisatorische Taktik einer guten Kartellleitung
 darin, sich ihrer Schranken bewußt zu bleiben und extremes
Vorgehen zu vermeiden, mit andern Worten: ganz bestimmte ökono-Mische
 Gesetze nicht außer Acht zu lassen, sondern sich zu Voll-Streckern
 dieser Gesetze zu machen. Auf die Dauer berechnete
Kartellpolitik ist gleichsam eine ausgeklügelte Kompromißwirt-Schaft,
 ein beständiges Zurückschrauben der Herrschaftsgelüste in
Hinsicht auf den relativen Charakter der Macht. Diesem Umstand
Würde man also keineswegs gerecht, wenn man nur diejenigen Zu-Sammenschlüsse
 der Unternehmer als Kartelle bezeichnen wollte,
die monopolistische Wirkungen im engeren Sinne, nämlich künstliche
 Überhöhung der Preise auslösen. Auch Liefmann”®) betont
die Relativität der Wirkungsmöglichkeit: „Es ist keineswegs gesagt,
daß ein Kartell ... Monopolwirkungen haben muß, d. h.
ob es Preise oder Erträge erzielen kann, die über die bei der Konkurrenz
 erzielbaren hinausgehen... Die Konkurrenz wird um so

19) Weiß, Artikel Monopol im Handwörterbuch der Staatswissenschaften.
20) Liefmann: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, 1919, 2. Bd., S. 91.
            
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