Full text: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

ruht“), Damit kommt zum Ausdruck, daß das Kartell einen Ein 
fluß auf seinen Markt haben muß, daß er aber nicht ein Herrschafts 
verhältnis zu sein braucht. 
Außerdem ist die Relativität, d. h. die verschiedene Stärke die: 
ser Machtstellung hervorzuheben. Sie kann in ungünstigen Wirt- 
schaftsverhältnissen gerade noch zur Wahrnehmung der Interessen 
ausreichen, andererseits bei aufsteigender Konjunktur zu einer Herr- 
schaftsstellung sich auswachsen. Denn der Umfang der Macht 
wechselt proportional mit der Abhängigkeit des Marktes von der 
Leistungsfähigkeit der organisierten Werke. 
Ein anderer Grad der Verschiedenheit in der Stärke der Macht- 
stellung dem Markte gegenüber liegt in der Bindungsintensität, in 
den verschiedenen Formen des kartellmäßigen Zusammenschlusses 
Die Einflußnahme auf den Markt und dementsprechend die Ein- 
schränkung des Wettbewerbs wird verschieden groß sein bei einem 
Konditionen- oder Preiskartell und einem straffen Zusammenschluß 
im Syndikat. 
Unter Berücksichtigung dieser Momente muß man von einer 
„mehr oder weniger weitgehenden“ Machtstellung 
sprechen. 
Damit ist einerseits die Relativität der Machtstellung an 
sich — die zeitlich schwankenden Stärkegrade — betont, anderer- 
seits wird der verschieden weitgehenden Beeinflussung des Marktes, 
die von dem Grad der durch die einzelnen Kartellformen bewirkten 
Konkurrenzeinschränkung bedingt ist, Rechnung getragen. 
Die Merkmale des Kartells wären nach den bisherigen Aus- 
führungen folgende: 
1. Die Kartelle sind vertragsmäßige Organisationen technisch 
und wirtschaftlich selbständig bleibender Unternehmungen (Unter- 
nehmer) des gleichen Gewerbes. 
2. Der Zweck des Kartells besteht in einer äußeren Konkurrenz- 
regulierung im Sinne einer Rentabilitätsförderung oder -sicherung 
der Mitglieder. 
3. Als unbedingt nötiges Mittel muß das Kartell eine Macht- 
stellung dem Markte gegenüber besitzen, die, wie oben dargelegt, 
mehr oder minder weitgehend sein kann. 
Die Definition des Kartells lautet also: Kartelle sind vertrags- 
mäßige Organisationen selbständig bleibender Unternehmungen 
2) Max Weber: Grundriß der Sozialökonomik, Wirtschaft und Gesell. 
schaft, S. 26. 
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