Full text : Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

oSitiıch


AUS
en
num

int,

1Nler



ZUch


18-3r-






zum

ıNje-


je
an

{=1e



an

1-+


X

1-ST


15

sich häufig in Form der Dividendengarantie durch die führende
Unternehmung auswirkt.
3. Die Gewinngemeinschaft wird nach .der Verwaltungsseite
hin verstärkt, indem Aufsichtsräte oder Direktoren der einen. Gesellschaft
 in die Direktion oder in den Aufsichtsrat der anderen dirigiert
werden. Oft ist ein Austausch von Sitzen im Aufsichtsrat mit gegenseitigem
 Aktienaustausch verbunden.
4. Interessengemeinschaft mit einem Betriebsführungsvertrag.
In dieser Form wird eine wirtschaftliche Zusammenfassung der Betriebe
 unter einheitlicher Verwaltung durchgeführt, entweder dadurch,
 daß

a) durch den Vertrag die eine Gesellschaft die andere mit der
Führung des Betriebes beauftragt, indem die Gesellschaft A. der
Gesellschaft B. die Betriebsführung im Ganzen oder hinsichtlich
bestimmter Funktionen überträgt, wobei der Betrieb immer für
Rechnung der Gesellschaft A. und in deren Namen geht, oder dadurch,
 daß ;
b) mit der gewinnmäßigen Verflechtung noch eine Vereinheitlichung
 der Verwaltung verknüpft wird, indem die Geschäftsführung
 und Vertretung der verbundenen Einzelgesellschaften nach
außen an Zentralbevollmächtigte übergeht. Die rechtliche Selbständigkeit
 der einzelnen Unternehmungen bleibt zwar vollständig
unberührt, aber ihren Organen wird die Verwaltung entzogen und
das Funktionelle ist in den Händen der Bevollmächtigten. -
5, Interessengemeinschaft mit pachtweiser Zusammenfassung
der Betriebe. Die Konstruktion der Betriebseinheit kann wieder in
zwei verschiedenen Gestalten erfolgen, auf der Basis der Gleichördnung
 oder der Über- und Unterordnung. Bei letzterer Form. ge-Schieht
 der Zusammenschluß unter Führungsübernahme durch eine
Unternehmung, die den ganzen Betrieb oder Teile des Betriebes der
anderen Unternehmungen pachtet (oft mit Dividendengarantie verbunden).
 Bei der Unternehmungskonzentration auf der Basis der
Gleichordnung erhält keine der beteiligten Unternehmungen durch
die Verpachtung ein Übergewicht, sondern es erfolgt die. Gründung
einer neuen Gesellschaft, einer Dachgesellschaft, an welche. die einzelnen
 Unternehmungen ihre Werke nach bestimmten Grundsätzen
verpachten.
6. Interessengemeinschaft mit Gründung einer gemeinsamen
Kontrollgesellschaft: Eine Mehrheit von Unternehmungen bzw.
deren Mitglieder übertragen sämtliche Aktien oder einen Teil der
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.